Eine Einkommensteuererklärung kann viel mehr sein als nur lästige Pflicht – sie ist eine Chance, Geld zu sparen und finanzielle Vorteile zu nutzen. Ob Rückerstattungen, Abzugsmöglichkeiten oder Steuertipps für verschiedene Lebenslagen wie Studium, Ausbildung, Rente oder Selbstständigkeit: Wer seine Steuererklärung richtig angeht, kann die eigene Steuerlast erheblich senken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausgaben optimal absetzen und welche Formulare Sie benötigen, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
Einkommensteuererklärung: Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Einkommensteuererklärung bietet eine Möglichkeit, Rückerstattungen zu erhalten und steuerliche Vorteile wie Abzüge und Pauschalen zu nutzen.
- Abhängig von der Beschäftigungssituation (Selbstständige, Arbeitnehmer, Rentner, Studierende) und bestimmten Einkommensarten besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
- Wichtige abzugsfähige Posten sind u.a. Werbungskosten, Fahrtkosten, Sozialabgaben, private Altersvorsorge, haushaltsnahe Dienstleistungen und Spenden.
- Für Studierende, Azubis, Rentner und Selbstständige gibt es spezifische Tipps, um Ausbildungskosten, Lohnsteuer, Pflegekosten oder Fahrzeugkosten optimal abzusetzen.
- Die Einkommensteuererklärung erfordert spezifische Formulare für verschiedene Einkunftsarten (z. B. Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage R für Rentner und Anlage V für Vermieter).
- Verluste können innerhalb oder über mehrere Jahre verrechnet werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten und Kleinunternehmerregelungen bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerersparnis.
Warum sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnt
Rund 85 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen für das Jahr 2020 führten zu einer Steuererstattung. Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich oft, da viele Menschen eine Rückerstattung erhalten, im Durchschnitt etwa 1.063 Euro (2020). Wie viel Sie zurückbekommen, hängt davon ab, wie viel Steuern Sie 2023 gezahlt haben und welche absetzbaren Ausgaben Sie haben. Arbeitgeber berücksichtigen bei der Lohnsteuer nur Pauschbeträge, wie den Grundfreibetrag (10.908 Euro), die Werbungskostenpauschale (1.230 Euro) und die Vorsorgepauschale. Weitere absetzbare Ausgaben können deine Steuerlast weiter senken.
Wann Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind
Die Abgabepflicht für Einkommensteuererklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu den häufigsten Gründen zählen:
- Selbstständige Tätigkeit (§ 4 EStG): Wenn Sie selbstständig arbeiten, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um Ihre Einkünfte korrekt zu versteuern.
- Mehrere Arbeitgeber (§ 38a EStG): Bei gleichzeitiger Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern müssen Sie ebenfalls eine Erklärung einreichen, da dies Einfluss auf die Steuerklasse und die Steuerlast hat.
- Nebeneinkünfte über 410 Euro (§ 22 EStG): Wenn Sie neben Ihrem Hauptverdienst Nebeneinkünfte erzielen, die 410 Euro im Jahr übersteigen, besteht die Abgabepflicht.
- Lohnersatzleistungen über 410 Euro (§ 3 EStG): Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld müssen ebenfalls angegeben werden, wenn sie die genannte Summe übersteigen.
- Verheiratete mit Steuerklassen V oder VI (§ 32 EStG): Wenn einer Ihrer Partner in der Steuerklasse V oder VI ist, sind Sie verpflichtet, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.
Einkommensteuererklärung für Privatpersonen: Das sollten Sie wissen
Die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen gliedert sich in Steuererklärungen für Studierende, Auszubildende, Rentner und Selbstständige.
Einkommensteuererklärung für Studierende: Steuertipps für mehr Rückerstattung
Ein Studium kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, mit Kosten, die schnell in den Bereich von mehreren zehntausend Euro reichen. Um die steuerliche Belastung zu minimieren, gibt es einige hilfreiche Tipps:
Steuertipp 1: Kosten der Zweitausbildung absetzen
Studierende in einer Zweitausbildung (z. B. nach einem Bachelor einen Master) können sämtliche Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zur Universität (0,30 Euro pro Kilometer einfach, 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer) sowie technische Ausstattung wie Laptops. (BFH)-Urteil vom 09.12.2020 (Az. VI R 9/18).
Steuertipp 2: Verlustvortrag nutzen
Selbst wenn während der Zweitausbildung kein Einkommen erzielt wird, können angefallene Kosten in der Steuererklärung angegeben werden, um einen Verlust festzustellen. Dieser Verlust kann in zukünftige Jahre übertragen werden, wodurch er bei späteren Einkünften von der Steuer abgezogen werden kann (Urteil vom 16. September 2014, VIII R 15/13)
Steuertipp 3: Unterkunftskosten geltend machen
Studierende, die in einer Wohnung leben und diese als Zweitwohnsitz nutzen, können die Mietkosten absetzen, sofern ihr Lebensmittelpunkt am Studienort liegt. Heimfahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz können ebenfalls mit 0,30 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend gemacht werden.(Urteil vom 28.01.2021 (Az. VI R 26/20)).
Steuertipp 4: Sonderausgaben im Erststudium absetzen
Bei einem Erststudium sind die abzugsfähigen Kosten auf maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben begrenzt. Diese Abzüge sind nur möglich, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ein Verlustvortrag ist bei einer rein schulischen Erstausbildung nicht möglich, was bedeutet, dass keine zukünftigen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können. (BFH vom 15.12.2020 (Az. VI R 22/19)).
Einkommensteuererklärung für Auszubildende: So sparen Sie Steuern
Auch Auszubildende profitieren von steuerlichen Vergünstigungen:
Steuertipp 1: Lohnsteuer zurückholen
Auszubildende, die im Jahr 2023 weniger als 10.908 Euro verdienen, müssen keine Lohnsteuer zahlen. Falls dennoch Lohnsteuer abgezogen wurde, kann diese über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. (Urteil vom 21.03.2023 (Az. VI R 3/21)).
Steuertipp 2: Absetzen von Fahrtkosten § 9 EStG
Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule sind absetzbar: Die Kosten für den Weg zur Ausbildungsstätte sind absetzbar. Auszubildende können eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke ansetzen. (Urteil vom 10.07.2019 (Az. VI R 18/18)).
Fahrten | Kostenansatz | Beispielrechnung |
Zum Ausbildungsbetrieb (einfache Strecke) | 0,30 Euro pro Kilometer; 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer | 1 Fahrt x 25 km x 0,35€ x 52 Wochen= 455 € |
Zur Berufsschule (Hin- und Rückfahrt) | 0,30 Euro pro Kilometer | 1 Fahrt x 10 km x 0,30€ x 52 Wochen= 156€ |
Einkommensteuererklärung für Rentner: Wichtige Steuertipps
Rentner müssen einige spezielle Aspekte beachten:
Steuertipp 1: Hinterbliebenen-Pauschbetrag nutzen
Beantragen Sie den Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro (§ 33b Abs. 4 EStG), wenn Sie als Hinterbliebener eine Rente oder finanzielle Leistung aufgrund des Todes eines Angehörigen erhalten. (BFH, Urteil vom 25.05.2016, Az. X R 33/14)
Steuertipp 2: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen
Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem GdB und kann bis zu 2.840 Euro betragen.(BFH, Urteil vom 10.04.2018, Az. VI R 1/16).
Steuertipp 3: Pflege-Pauschbetrag geltend machen
Pflegen Sie Angehörige oder nahestehende Personen ohne Bezahlung? Nutzen Sie den Pflege-Pauschbetrag: 600 Euro für Pflegegrad 2, 1.100 Euro für Pflegegrad 3 und 1.800 Euro für Pflegegrad 4.BFH, (Urteil vom 21.02.2018, Az. X R 28/16).
Steuertipp 4: Haushaltsersparnis bei Seniorenheimen beachten
Wenn Sie in einem Seniorenheim wohnen, sind die Unterbringungskosten unter bestimmten Bedingungen absetzbar. Ziehen Sie die Haushaltsersparnis (z. B. 10.908 Euro für 2023) von den Kosten ab, die sich aus der Verpflegung und anderen Einsparungen im Heim ergeben. Bei einer späteren Auflösung des Haushalts können Sie 30,30 Euro pro Tag geltend machen. (BFH, Urteil vom 26.06.2019, Az. VI R 16/17).
Einkommensteuererklärung für Selbstständige: Steuervorteile optimal nutzen
Selbstständige haben zahlreiche Abzugsmöglichkeiten:
Steuertipp 1: Auto steuerlich absetzen
Wenn Sie Ihr Auto als Firmenwagen nutzen, können Sie die Anschaffungskosten über einen bestimmten Zeitraum absetzen. Neuwagen haben in der Regel eine Abschreibungsdauer von sechs Jahren, während Gebrauchtwagen zum Kaufzeitpunkt bewertet werden. Um als notwendiges Betriebsvermögen zu gelten, muss das Auto mindestens 50 % geschäftlich genutzt werden. Führen Sie ein Fahrtenbuch, um private und geschäftliche Fahrten nachzuweisen. Unvollständige Angaben können vom Finanzamt nicht anerkannt werden. (Urteil 22.03.2023 (Az. VI R 33/20)).
Steuertipp 2: Einkommensteuer durch Investitionen senken
Selbstständige können durch strategische Investitionen ihre Einkommensteuerbelastung verringern. Der Freibetrag liegt bei 11.604 € pro Jahr (Stand 2024), und Einkünfte, die diesen Betrag überschreiten, sind steuerpflichtig. Um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Selbstständige ihre Einkünfte realistisch schätzen, da das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen anordnen kann. (BFH-Urteil vom 10.01.2023 (Az. X R 6/19)).
Steuertipp 3: Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung
Mit der Kleinunternehmerregelung können Selbstständige von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz erzielt haben und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleiben. Die Beantragung erfolgt beim Finanzamt.
In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit müssen Unternehmer monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Der Vorteil dieser Regelung ist weniger Verwaltungsaufwand, da keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Allerdings können in diesem Fall auch keine Vorsteuerbeträge abgezogen werden.
Beachten Sie, dass Sie sich für fünf Jahre an diese Regelung binden und die Umsatzgrenze nicht überschreiten dürfen. Überlegen Sie daher, ob Investitionen sinnvoll sind, um die Umsatzgrenze einzuhalten. (BFH-Urteil vom 16.05.2023 (Az. V R 31/20)).
Absetzbare Kosten in der Einkommensteuererklärung: So senken Sie Ihre Steuerlast
Die Absetzbarkeit von Kosten kann einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben. Wichtige abzugsfähige Posten sind:
Kategorie | Pauschalbetrag | Maximaler Betrag pro Jahr |
Home-Office-Pauschale | 5€ pro Tag | 600 Euro (120 Tage) |
Verpflegungsmehraufwand (8-24 Stunden) | 14€ pro Tag | kein Maximum |
Fahrtkosten | 0,30€ pro Kilometer (bis 20 km), 0,38€ pro Kilometer (ab 21 km) | kein Maximum |
Arbeitszimmer | anteilige Kosten | 1.250€ (wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20% der Aufwendungen | 4.000€ |
Handwerkerleistungen | 20% der Aufwendung | 1.200€ |
Ehrenamtspauschale | Pauschalbeitrag | 840€ |
Werbungskosten
In der Anlage N tragen Sie Ihre Werbungskosten ein. Diese Kosten sind direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden. Zu den wichtigsten Werbungskosten zählen:
- Beiträge zu Berufsverbänden und zur Gewerkschaft (§ 9 EStG): Diese sind steuerlich absetzbar, da sie direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
- Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 EStG): Hierzu zählen Kosten für einen Computer, Büromaterialien oder andere Arbeitsmittel, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen.
- Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 EStG): Wenn Sie ein Arbeitszimmer zu Hause nutzen, können Sie die Kosten anteilig geltend machen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Fortbildungskosten (§ 9 EStG): Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen sind ebenfalls absetzbar.
Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, gibt es zwei Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung:
- Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 EStG): Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, können Sie die Kosten (z. B. Miete, Nebenkosten) anteilig absetzen. Der Abzug ist jedoch auf maximal 1.250 Euro pro Jahr begrenzt, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 EStG): Wenn Sie kein eigenes Arbeitszimmer haben, können Sie eine Pauschale von 5 Euro pro Tag geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr (120 Tage). Dies gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben oder nicht.
Reisekosten und Verpflegung
Reisekosten und Verpflegung können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit anfallen. Dazu gehören:
- Fahrtkosten: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Nutzung des eigenen Fahrzeugs (Pauschalen für Kilometer).
- Verpflegungskosten: Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung können Pauschalen für Verpflegung geltend gemacht werden.
Doppelte Haushaltsführung
Sie können für deine Zweitwohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro pro Monat für Miete, Nebenkosten und die Zweitwohnungssteuer absetzen. Darüber hinaus können Sie auch die Kosten für die Einrichtung, wie Möbel, Lampen und Gardinen, geltend machen. Diese Ausstattungskosten sind zusätzlich zum Höchstbetrag absetzbar, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (Az. VI R 18/17).
Die Finanzämter erkennen außerdem bis zu 5.000 Euro für die Einrichtung der Zweitwohnung als Werbungskosten an, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25. November 2020,Textziffer 108).
Kosten für Dienstleistungen
Für Kosten, die durch Handwerker im Haushalt entstehen, können Sie ebenfalls Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): Kosten für Dienstleistungen im eigenen Haushalt, z.B. Reinigungskräfte oder Gartenpflege, können bis zu 20 % der Aufwendungen (max. 4.000 Euro) von der Steuer abgesetzt werden.
- Handwerkerleistungen: Auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind bis zu 20 % (max. 1.200 Euro) absetzbar.
Sozialabgaben, Versicherungen und Altersvorsorge absetzen
Ein wichtiger Punkt bei der Steuererklärung sind die Sozialabgaben, Versicherungen und Altersvorsorge. Diese können ebenfalls abgesetzt werden:
- Sozialversicherungsbeiträge (§ 10 EStG): Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
- Private Altersvorsorge (§ 10a EStG): Beiträge zu privaten Rentenversicherungen oder Riester-Verträgen können ebenfalls steuermindernd wirken.
- Riester-Sparer: Wer einen Riestervertrag hat, kann die eingezahlten Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen absetzen, was die Steuerlast erheblich mindern kann.
Spenden als Sonderausgaben absetzen
Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hierbei gelten folgende Regeln:
- Absetzbarkeit (§ 10b EStG): Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig.
- Nachweis: Für Spenden über 300 Euro benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung von der Organisation. Für kleinere Beträge reicht der Kontoauszug als Nachweis.
Verlustausgleich und Verlustabzug
Verluste aus bestimmten Einkunftsarten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Verlustausgleich (§ 2 Abs. 3 EStG): Verluste aus einer Einkunftsart können mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart im selben Jahr verrechnet werden. Beispiel: Verluste aus Vermietung können mit Mieteinnahmen verrechnet werden.
- Verlustabzug (§ 10d EStG): Verluste, die in einem Jahr nicht ausgeglichen werden können, dürfen in die kommenden Jahre vorgetragen werden, um zukünftige Gewinne zu mindern. Dies ist besonders relevant für Selbstständige und Freiberufler, die in einem Jahr Verluste machen, die sie in den Folgejahren mit zukünftigen Gewinnen verrechnen möchten.
Ehrenamt: Helfen mit finanziellem Ausgleich
Ehrenamtliche Tätigkeiten können steuerlich abgesetzt werden, solange die Ehrenamtspauschale nicht überschritten wird. Dies ist relevant für alle, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen.
Die richtigen Formulare für die Einkommensteuererklärung
Die korrekten Formulare sind entscheidend für eine erfolgreiche Steuererklärung. Hier sind die wichtigsten Formulare, die Sie benötigen:
Für Arbeitnehmer
- Anlage N: Hier tragen Arbeitnehmer ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ein. Alle relevanten Werbungskosten müssen ebenfalls in dieser Anlage angegeben werden.
- Anlage Vorsorgeaufwand: Diese Anlage ist notwendig, um Beiträge zu sozialen Sicherungssystemen und zur Altersvorsorge geltend zu machen.
Für Rentner
- Anlage R: Rentner müssen ihre Renteneinkünfte in dieser Anlage angeben. Hier können auch Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Rententätigkeit stehen, eingetragen werden.
- Anlage Vorsorgeaufwand: Auch Rentner können hier ihre Beitragszahlungen zu Versicherungen und Altersvorsorge angeben.
Für Familien
- Anlage Kind: Angabe von Kindern, Beantragung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Eintragung außergewöhnlicher Kosten (z.B. durch Krankheit, Behinderung, Pflege)
- Anlage ESt: Angaben zu gemeinsamen Einkünften für verheiratete Paare, Nutzung des Ehegattensplittings
- Anlage AV: Angaben zu Altersvorsorgeaufwendungen
Für Vermieter
- Anlage V: Diese Anlage ist erforderlich, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu deklarieren. Hier müssen alle relevanten Einnahmen und Werbungskosten aufgelistet werden.
- Anlage AV: Wenn Sie in eine Altersvorsorge investieren und Mieteinnahmen haben, können Sie auch hier relevante Kosten geltend machen.
Für Selbstständige
- Anlage EUR: Falls Sie sich bei der Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit für die Einnahmenüberschussrechnung entscheiden, dann sind Sie zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet.
- Anlage S: Wenn du laut Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, musst du zusätzlich zur Anlage EÜR auch die Anlage S ausfüllen.
- Anlage G: Falls Sie keinen freien Beruf ausüben, sondern Gewerbetreibende sind, dann müssen Sie statt der Anlage S die Anlage G ausfüllen.
- Anlage KAP: Kapitalanlagen sind Einkünfte aus Zinsen, Darlehen oder auch dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren. Darauf fallen seit 2009 25% Abgeltungssteuer an.
Fazit
Die Einkommensteuererklärung bietet nicht nur die Möglichkeit, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch zahlreiche Vorteile zu nutzen. Steuerpflichtige können Rückerstattungen erhalten und von Freibeträgen profitieren, was die steuerliche Belastung erheblich verringern kann. Insbesondere für Studierende, Auszubildende, Rentner und Selbstständige gibt es gezielte Steuertipps, die helfen, die Steuerlast zu minimieren und Ausgaben sinnvoll abzusetzen. Mit einem fundierten Verständnis der relevanten Abzugsmöglichkeiten und der richtigen Formulare können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung effektiv gestalten und potenzielle finanzielle Vorteile maximieren. Ein sorgfältiges Management der eigenen steuerlichen Situation ist somit nicht nur ratsam, sondern auch eine wertvolle Investition in die persönliche Finanzplanung.