Vereinsgründung – Wichtige Tipps und Tricks für die Neugründung

Eine Gruppe von Menschen steht im Kreis und legt ihre Hände übereinander in der Mitte als Zeichen der Einigkeit und Teamarbeit, möglicherweise während eines Treffens zur Gründung eines Vereins. Verschiedene Kleidungsstile deuten auf eine vielfältige Gruppe hin, die sich gemeinsam für ein Ziel engagiert.
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Sie haben schon immer von der Gründung eines eigenen Vereins geträumt? Egal ob Sportverein, Musikverein, Freizeitverein oder Naturschutzverein? Dann starten Sie am besten gleich heute damit, Ihren Traum zu verwirklichen. Eingetragene sowie nicht eingetragene Vereine leisten schließlich einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie von der Ideenentwicklung bis hin zur Eintragung alles, was Sie für Ihre Vereinsgründung wissen müssen.

Vereinsgründung: Das wichtigste zusammengefasst

  • Der Artikel leitet durch alle notwendigen Schritte von der Ideenentwicklung bis zur Eintragung eines Vereins, inklusive der Voraussetzungen für eingetragene und nicht eingetragene Vereine.
  • Es werden mindestens sieben Mitglieder für eingetragene und zwei für nicht eingetragene Vereine benötigt. Eine Mitgliederversammlung bestimmt den Vorstand und legt gemeinsame Ziele fest.
  • Eine umfassende Satzung ist für die Eintragung erforderlich und muss u.a. Name, Zweck, und Sitz des Vereins enthalten.
  • Vorteile durch Steuererleichterungen sind möglich, wenn die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt und genehmigt wird.
  • Nach der Wahl des Vorstands und der Erstellung der Satzung folgt der Eintrag ins Vereinsregister und die Eröffnung eines Geschäftskontos.
  • Unterschieden wird zwischen eingetragenen, nicht eingetragenen, gemeinnützigen und wirtschaftlichen Vereinen, jeweils mit spezifischen Vor- und Nachteilen.

Vorgehen bei der Vereinsgründung

Der Vereinsgründung gehen wichtige Schritte voraus. Diese müssen erfüllt werden, um die Rechtsfähigkeit für den ordentlichen Betrieb eines Vereins zu erhalten.

1. Vereinsmitglieder finden

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) werden mindestens sieben Mitglieder benötigt. Ein nicht eingetragener Verein muss hingegen lediglich zwei Mitglieder aufweisen. Die Mindestanzahl an Vereinsmitgliedern ist laut §56 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich geregelt.

2. Ernennung des Vorstands im Zuge der Mitgliederversammlung

Wurde eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern gefunden, wird eine Mitgliederversammlung abgehalten. Möchten Sie einen eingetragenen Verein gründen, so ist dies gesetzlich vorgeschrieben und muss daher verpflichtend durchgeführt werden. Im Zuge der Mitgliederversammlung werden die Interessen besprochen und gemeinsame Ziele festgelegt. Während der Versammlung wird zudem auch ein Vereinsvorstand gewählt. Dieser kann entweder aus einer oder aus mehreren Personen bestehen.

3. Vereinssatzung aufsetzen

Für die rechtlich gültige Eintragung eines Vereins wird zunächst eine umfassende Vereinssatzung verfasst. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt zudem laut §57 eine Mindestanforderung an die Vereinssatzung fest. Die Vereinssatzung muss mindestens den Namen, den Zweck sowie den Sitz des Vereins beinhalten. Auch die Namensgebung ist genauestens geregelt. Die Vereinsbezeichnung muss sich schließlich deutlich von anderen Vereinen in der näheren Umgebung abheben. Des Weiteren ist schriftlich festzuhalten, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Das Regelwerk muss abschließend von allen sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.

4. Gemeinnützige Einstufung beantragen

Gemeinnützige Vereine erhalten Steuererleichterungen. Aus diesem Grund sollten Sie abwägen, ob die Zweckmäßigkeit Ihres Vereins als gemeinnützig eingestuft werden kann. Sind Sie der Meinung, dass sich Ihr Vorhaben dafür eignet, können Sie diesbezüglich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Hierfür benötigen Sie auch die Vereinssatzung. Das Finanzamt führt anschließend eine gründliche Prüfung Ihres Anliegens durch. Wird der Antrag genehmigt, profitiert auch Ihr Verein künftig von den Vorzügen der Gemeinnützigkeit. Da diese alle drei Jahre neugeprüft wird, ist eine lückenlose Buchführung unbedingt erforderlich.

5. Eintrag in das Vereinsregister

Ein Eintrag in das Vereinsregister kann ausschließlich durch den zuvor gewählten Vorstand erfolgen. Dieser muss das Anliegen einbringen. Hierbei darf auch die Vereinssatzung nicht fehlen. Diese muss zudem die Unterschriften sämtlicher Gründungsmitglieder sowie eine notarielle Beglaubigung aufweisen. Neben der Vereinssatzung ist auch das Protokoll der Mitgliederversammlung für einen Eintrag in das Vereinsregister erforderlich. Daraufhin erhalten Sie einen Registerauszug. Dieser muss abschließend beim Finanzamt eingebracht werden.

6. Eröffnung eines Geschäftskontos

Die Vereinsgründung ist erst nach der Eröffnung eines Geschäftskontos abgeschlossen. Der Abschluss eines Vereinskontos ist nicht nur für den Zahlungsverkehr des Vereins, sondern auch für den Erhalt der Steuerbegünstigungen erforderlich. Viele Banken bieten zudem spezielle Konditionen für diese Kontovariante an. Um das Vereinskonto eröffnen zu können, müssen Sie den Registerauszug vorweisen. Nicht eingetragene Vereine können dies mithilfe des Protokolls der ersten Mitgliederversammlung erledigen.

Unterschiedliche Vereinsformen

In Deutschland gibt es unterschiedliche Vereinsformen. Diese folgen verschiedenen Gesetzesnormen. Hierbei ist zwischen eingetragenen, nicht eingetragenen, gemeinnützigen und wirtschaftlichen Vereinen zu unterscheiden.

Eingetragener Verein (e.V.)

In Deutschland sind vor allem eingetragene Vereine (e.V.) vertreten. Diese werden meist ehrenamtlich geführt. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins müssen sieben Gründungsmitglieder zur Verfügung stehen. Der Vorstand dient hierbei als sogenanntes Pflichtorgan. Auch die Abhaltung einer Mitgliederversammlung ist für die Gründung eines eingetragenen Vereins erforderlich. Diese dient der gemeinschaftlichen Willensbildung und ist daher unerlässlich. Des Weiteren ist eine Vereinssatzung gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen Sie letztendlich auch dem Finanzamt vorlegen. Nach der Gründung müssen mindestens drei Mitglieder Teil des Vereins bleiben, damit die Rechtsfähigkeit auch weiterhin erhalten bleibt.

Nicht eingetragener Verein

Nicht eingetragene Vereine können Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden gründen. Hierbei entfällt die Eintragungs- und Prüfdauer, welche bei eingetragenen Vereinen etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der nicht eingetragene Verein wird auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angesehen. Dies ermöglicht unbürokratische und rasche Gründungen. Die nicht eingetragene Vereinsform eignet sich vor allem für die Umsetzung zeitlich begrenzter Ziele.

Gemeinnütziger Verein

Der gemeinnützige Verein stellt das Wohl der Allgemeinheit in den Fokus. Bei dieser Vereinsform werden keinerlei Gewinne erzielt. Es handelt sich hierbei oftmals um Vereine, welche sich vorrangig mit der Hilfe bedürftiger Mitbürger beschäftigen. Die Gemeinnützigkeit überprüft das Finanzamt regelmäßig.

Wirtschaftlicher Verein

Lässt sich keine andere Rechtsform anwenden, können Sie einen wirtschaftlichen Verein gründen. Diese Vereinsform zielt jedoch auf Gewinne ab. Um die Rechtsfähigkeit erhalten zu können, ist jedoch eine Konzession notwendig. Diese wird durch die jeweilige Landesregierung verliehen. Wirtschaftliche Vereine gehören daher eher der Seltenheit an. Als wirtschaftlich gelten beispielsweise Darlehens- und Sparvereine.

Die Vor- und Nachteile eines gemeinnützigen Vereins

Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Setzen Sie sich daher am besten noch vor der Vereinsgründung mit den rechtlichen Regelungen gründlich auseinander.

Die Vorteile eines gemeinnützigen Vereins

  • Steuererleichterungen oder gänzliche Steuerbefreiung
  • Keine vertragliche Haftung für den Vorsitzenden
  • Beantragung von öffentlichen Fördermitteln möglich
  • Mitglieder haften nicht persönlich für den Verein
  • Überschaubare Kosten bei der Vereinsgründung
  • Gründung ohne Startkapital möglich

Die Nachteile eines gemeinnützigen Vereins

  • Mindestanzahl an Mitgliedern
  • Keine monetären Gewinnmöglichkeiten
  • Bestimmung eines Vorstands ist Pflicht
  • Mitgliederversammlungen müssen abgehalten werden
  • Vereinssatzung gilt als wichtige Voraussetzung
  • Änderungen in der Vereinssatzung sind gerichtlich anzumelden

Gesetzliche Regelung der Vereinsgründung

Grundsätzlich ist die Gründung eines Vereins laut §56 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie laut Artikel 9 des Grundgesetzes für jede Person möglich. Für die Vereinsgründung sowie für den Betrieb eines Vereins gelten die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Vereinsrechts. Dieses beinhaltet sämtliche Vorgaben sowie Verbote. Diese sind zwingend einzuhalten. Vereinsgründer müssen sich zudem mit dem Steuerrecht auseinandersetzen.

Fazit: Verwirklichen Sie Ihren Traum und starten Sie Ihre Vereinsgründung

Die Vereinsgründung ist im Normalfall binnen weniger Wochen abgeschlossen. Um das Verfahren abzukürzen, sollten Sie sich bereits im Vorhinein mit den wichtigsten Themen auseinandersetzen. Gehen Sie hierfür am besten nach einer Checkliste vor. Wichtig ist dabei, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Vereinsgründung einhalten. Machen Sie sich zudem mit den unterschiedlichen Vereinsformen vertraut. Vergleichen Sie im Zuge dessen auch die jeweiligen Vor- und Nachteile. Gemeinnützige Vereine bieten beispielsweise gewisse Vorzüge wie etwa Steuererleichterungen und die Möglichkeit der Finanzierung mithilfe von Fördermitteln. Außerdem ist kein Startkapital erforderlich und auch die Gründungskosten sind überschaubar. Wenn sie eine zündende Idee haben und sich engagieren möchten, wird sich eine Vereinsgründung bestimmt auch für Sie lohnen.

FAQ zur Vereinsgründung in Deutschland

Die Vereinsgründung wirft im Vorfeld unzählige Fragen auf. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Was ist ein Verein?

Ein Verein ist ein dauerhafter Zusammenschluss einer größeren Gruppe an juristischen oder natürlichen Personen, welche ein gemeinsames Ziel verfolgen. Die meisten Vereinsformen werden ehrenamtlich geführt. Das bedeutet, dass keinerlei finanzielle Gewinne erzielt werden. Es gibt sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine.

Wer darf einen Verein gründen?

Laut Artikel 9 des Grundgesetzes darf jede beliebige Person einen Verein gründen. Als Voraussetzung gilt hierbei allerdings eine gesetzeskonforme Tätigkeit. Strafrechtlich relevante Beweggründe schließen die Vereinsgründung aus.

Wie wird ein Verein gegründet?

Die Vereinsgründung kann anhand einer Checkliste erfolgen. Sie gibt die einzelnen Schritte für die Umsetzung vor. Diese können folgendermaßen zusammengefasst werden:
– Zweck und Aufgaben des Vereins festlegen
– Erstellung eines Businessplans
– Mindestmitgliederanzahl erfüllen
– Mitgliederversammlung einberufen und Vorstand wählen
– Vereinssatzung beschließen
– Notarielle Beglaubigung der Vereinssatzung beantragen
– Finanzamtliche Prüfung der Gemeinnützigkeit
– Beantragung des Vereinsregistereintrags
– Geschäftskonto für Vereinszwecke eröffnen
– Etwaige Förderungen für die Vereinsgründung beantragen

Welche Kosten verursacht eine Vereinsgründung?

Die Kosten für die Vereinskosten variieren von Bundesland zu Bundesland. Für den Eintrag in das Vereinsregister ist jedoch in der Regel ein Betrag zwischen 50 und 75 Euro zu entrichten. Des Weiteren ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Hierfür ist mit Kosten zwischen 10 und 30 zu rechnen. Abschließend müssen Sie mit etwa 30 Euro für die Bekanntmachung des Eintrags in das Vereinsregister rechnen. Die anfallenden Kosten gelten als Voraussetzung für die Vereinsgründung und sind daher unbedingt zu berücksichtigen.

Ist eine Vereinsgründung mit Hilfe von Fördermitteln möglich?

Grundsätzlich sollten Vereine über Mitgliedsbeiträge, Spenden und ähnliche Geldmittel finanziert werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Fördermittel zur Vereinsgründung zu beantragen. Eine gewisse Eigenbeteiligung ist jedoch auch hierbei erforderlich.

Ist eine Eintragung in das Vereinsregister zwingend erforderlich?

Der kostenpflichtige Eintrag in das Vereinsregister ist nicht in jedem Fall erforderlich. In diesem Fall handelt es sich um nicht eingetragene Vereine.

Wieviel Zeit nimmt eine Vereinsgründung in Anspruch?

Offiziell dauert die Gründung eines Vereins in der Regel etwa zwei Wochen. Diese Zeitspanne kann jedoch stark variieren. Sie hängt schließlich auch von den individuellen Umständen der Vereinsgründer ab. Für die Suche nach Mitgliedern sowie die anschließende Mitgliederversammlung wird meist etwas Zeit benötigt. Von der Idee bis zur Genehmigung sollten etwa vier bis sechs Wochen eingerechnet werden. Nicht eingetragene Vereine können hingegen innerhalb eines Tages gegründet werden.

Wer haftet für einen eingetragenen Verein?

Handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e.V.), haftet der Verein selbst. Das bedeutet, dass sämtliche Schäden aus der Vereinskasse bezahlt werden müssen. Machen sich jedoch Vorstände und Gründungsmitglieder eines grobfahrlässigen Vergehens innerhalb der Vereinsstruktur strafbar, haften auch diese mit ihrem Privatvermögen.

Gibt es Alternativen zu Vereinen?

Als Alternativen zu Vereinen gelten die gemeinnützige GmbH (gGmbH) sowie die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG). Hierbei wird der Grundgedanke der Gemeinnützigkeit mit den Vorzügen einer GmbH verknüpft. Das bedeutet, dass sowohl die Gewerbe- als auch die Körperschaftssteuer entfällt. Für die Gründung einer gemeinnützigen GmbH muss jedoch ein Startkapital von mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft ist hingegen bereits ab einem Aufwand von einem Euro möglich.

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