Fahrtenbuchführung: Pflichten, Anforderungen und rechtliche Konsequenzen für Fahrzeughalter

Eine Frau sitzt auf dem Fahrersitz eines Autos, ihr Gesicht ist nicht sichtbar. Sie hält eine gelbe Mappe mit Papieren und ein Handy. Sie sortiert sich gerade, um Ihre vergangene Fahrt in Ihr Fahrtenbuch einzutragen.
© Askolds / istockphoto.com

Ob ein Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen muss oder nicht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Kommt es zu einer Ordnungswidrigkeit beziehungsweise zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, wird der Halter dafür haftbar gemacht. Wenn dieser allerdings nicht belegen kann, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist, könnte eine Anordnung für ein Fahrtenbuch für die Zukunft erfolgen. Darin muss der Halter, die Daten der Fahrten notiert. Das Buch muss außerdem mindestens sechs Monate aufbewahrt werden. Falls ein Halter das Fahrtenbuch nicht vorzeigen kann oder in diesem Zusammenhang gegen andere Vorschriften verstößt, kann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig werden.

Fahrtenbuch: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Fahrtenbuchpflicht bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • Fahrtenbuchauflage bei nicht nachweisbarem Fahrer: Zur Identifizierung zukünftiger Fahrer.
  • Einzelfallentscheidung: Abhängig von der Schwere des Vergehens und anderen Faktoren.
  • Dauer der Fahrtenbuchauflage: Variabel je nach Schwere des Verstoßes.
  • Anforderungen an das Fahrtenbuch: Eintragung von Fahrerdaten, Kennzeichen, Datum, und Uhrzeit.
  • Bußgelder bei Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: Bei fehlendem oder unvollständig geführtem Fahrtenbuch oder Nichtaufbewahrung.

Wann ist mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen?

Wenn ein Fahrzeughalter gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, aber nicht selbst der Fahrer war (und diesen auch nicht eindeutig benennen kann), kann die Behörde dem Halter eine Fahrtenbuchauflage vorschreiben. Das bedeutet, dass der Halter des Fahrzeugs für die Zukunft ein Fahrtenbuch führen muss, damit immer nachgewiesen werden kann, welche Person wann, wohin und zu welchem Ziel gefahren ist.

Wissenswert: Die Anordnung für ein Fahrtenbuch kann sich nicht nur auf einen Halter beziehen (und damit auf alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge), sondern auch nur auf ein bestimmtes Fahrzeug.

In jedem Fall ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Nicht jeder Fahrer muss direkt ein Fahrtenbuch führen, wenn eine Ordnungswidrigkeit nicht zugeordnet werden kann. Es kommt unter anderem auch auf das Vergehen und die Schwere an.

Oft ist das bei Vergehen ab einem Punkt in Flensburg der Fall, aber die Auflage kann in Einzelfällen auch vorher erfolgen. Bei einem geringen Verwarngeld oder einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr ist aber meist nicht mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen. Die Entscheidung selbst wird von der Fahrtenbuchbehörde oder der zuständigen Bußgeldstelle getroffen.

Warum ist eine Fahrtenbuchauflage überhaupt rechtens?

Dass eine andere Person das Fahrzeug fährt und dabei eventuell eine Ordnungswidrigkeit begehrt, ist an dieser Stelle nicht das Problem. Problematisch wird es, wenn ein Fahrzeughalter nicht mehr weiß, wer diese Person war, wenn der Pkw zum Beispiel von mehreren Menschen gefahren wird. Da Behörden davon ausgehen, dass man sich in einem Zeitraum von zwei Wochen an alle Fahrten und Fahrer erinnern sollte, könnte eine Fahrtenbuchauflage erfolgen. Diese dient in dem Fall als schriftliche Unterstützung, da ein vorliegender Fall gezeigt hat, dass ein Täter einer Ordnungswidrigkeit nicht benannt werden konnte. Dies sind aber immer Einzelfallentscheidungen, sodass auch mit der Benennung eines Täters eine Fahrtenbuchauflage möglich wäre.

Wie lange wird das Fahrtenbuch geführt?

Wie lange ein Fahrzeughalter das Fahrtenbuch führen muss, hängt genau wie die Auflage selbst mit der Schwere der Tat ab. Kam es zum Beispiel zu einer Unfallflucht und der Halter kann den Fahrer nicht ermitteln, arbeitet an dieser Sache aber auch nicht unbedingt proaktiv mit, könnte die Fahrtenbuchauflage länger sein. Oft sind es sechs Monate, aber unter Umständen eben auch ein Jahr, zwei Jahre oder sogar auf unbestimmte Zeit.

Welche Anforderungen muss das Fahrtenbuch erfüllen?

Wird einem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch verordnet, muss es jederzeit auf Verlangen vorlegt werden können. Dabei kann die jeweilige Behörde oder Stelle selbst bestimmen, an welchem Ort das Fahrtenbuch zur Prüfung vorgelegt werden muss.

Wichtig: Fahrzeughalter sind verpflichtet, Fahrtenbücher mindestens sechs Monate aufzubewahren. Das gilt für ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung. Beispiel: Das Buch ist voll und der letzte Eintrag für eine Fahrt war der 22. Januar 2024. Der Fahrzeughalter muss das Buch demnach bis mindestens einschließlich 22. Juli 2024 aufbewahren.

Was muss in das Fahrtenbuch eingetragen werden?

Die Anforderungen rund um das Fahrtenbuch sind in 31a StVZO geregelt. Dort steht geschrieben, dass folgende Daten vor jeder Fahrt in das Fahrtenbuch eingetragen werden müssen:

  • Vor- und Nachname des Fahrzeugführers
  • Anschrift des Fahrzeugführers
  • amtliches Fahrzeug-Kennzeichen
  • Beginn der Fahrt mit Datum und genauer Uhrzeit

Nachdem die Fahrt beendet wurde, ist der Führer des Fahrzeugs außerdem verpflichtet, unverzüglich erneut Datum und genaue Uhrzeit in das Fahrtenbuch einzutragen.

Andere Angaben, wie zum Beispiel der aktuelle Kilometerstand des Fahrzeugs oder auch der genaue Abfahrtsort oder der Zielort müssen nicht im Fahrtenbuch vermerkt werden. Zumindest nicht, wenn es sich um eine offizielle Fahrtenbuchauflage einer Behörde handelt.

Anders kann es aber sein, wenn es sich um ein geschäftlich genutztes Fahrzeug handelt und das Unternehmen den Mitarbeitern vorschreibt, wie sie das Fahrtenbuch zu führen haben. Wird der Pkw nur beruflich genutzt und fährt ein Mitarbeiter zu einem Termin, dann kann es durchaus verpflichtend sein, den genauen Abfahrts- und Zielort einzutragen. Bei einem zum Teil oder komplett privat genutzten Fahrzeug wäre das nicht der Fall.

Wichtig: Grundlegend sollte das Fahrtenbuch immer im Auto sein und mitgeführt werden. Auf Verlangen muss es vorzeigbar sein.

Fahrtenbuch und Bußgelder

Bußgelder beim Thema Fahrtenbuchauflage können fällig werden, wenn gegen die entsprechenden Auflagen verstoßen wird. Das könnte Folgendes sein:

  • der Fahrzeughalter führt kein Fahrtenbuch
  • das Fahrtenbuch wird nicht in ordnungsgemäßer Form geführt (zum Beispiel nicht alle Daten enthalten)
  • das Fahrtenbuch ist innerhalb der gesetzlichen Frist nicht aufbewahrt worden (liegt also nicht mehr vor, obwohl es das sollte)
  • es wurde nicht an die jeweilige Person ausgehändigt, die die Prüfung verlangt hat

Auch wenn das Fahrtenbuch verloren wurde, gilt es als nicht mehr vorhanden und ein Bußgeld kann fällig werden.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage?

Wenn gegen die Fahrtenbuchauflage verstoßen wurde, droht dem Fahrzeughalter ein Bußgeld von 100 Euro. Fahrzeughalter können allerdings unter Umständen bereits im Vorfeld, Einspruch gegen die Auflage selbst einlegen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass nicht jeder einzelne Verstoß im Verkehrsrecht auch eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen würde. Da es allerdings Einzelfallentscheidungen sind, können wir keine Auskunft über konkrete Situationen machen. Ein Einspruch kann aber unter Umständen sinnvoll sein, wenn gar kein Verkehrsrechtverstoß vorliegt und das auch nachweisbar wäre. Oder wenn der Verstoß nur im ruhenden Verkehr stattfand (oder es sich um einen sogenannten Bagatellfall handelte).

Umgekehrt wiederum können einzelne Situationen erst recht dazu führen, dass Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage erhalten. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn keinerlei Mithilfe geboten wird, um einen Täter zu finden oder wenn der Fahrzeughalter vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Auch das könnte die Pflicht nach sich ziehen, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen, weshalb auch Bußgelder möglich wären, wenn dies nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Weitere nützliche Informationen finden Sie im Ratgeber https://www.bussgeldkatalog.de/Fahrtenbuch/.

Fazit

Die Fahrtenbuchauflage dient als Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Klärung von Ordnungswidrigkeiten, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann. Die Einhaltung der Auflage und die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs sind entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden und rechtlichen Anforderungen zu genügen. Letztendlich ist es wichtig für Fahrzeughalter, sich der rechtlichen Pflichten bewusst zu sein und diese zu erfüllen, um potenzielle Sanktionen zu vermeiden.

Unser Vorlagen-Tipp