Werkzeuggeld

Das Werkzeuggeld ist eine Steuererleichterung vom Arbeitgeber, die für bestimmte Werkzeuge gilt. Hierbei erhält ein Arbeitnehmer eine steuerliche Gutschrift, der er für die Benutzung seiner eigenen Werkzeuge erhält. Viele Mitarbeiter bringen ihre Handwerkzeuge zum Arbeitsplatz, da sie beispielsweise dazu verpflichtet sind oder diese über eine höhere Qualität verfügen. Sie können zudem besser mit den eigenen Werkzeugen arbeiten, da sie im Umgang mit den Fabrikaten zum Teil über eine langjährige Erfahrung verfügen. Zu den klassischen Arbeitsgeräten zählen beispielsweise die Messer eines Kochs oder der Schlagbohrer eines Handwerkers. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet sich nach den Kosten, die das Werkzeug verursachte. Jedoch gibt es bestimmte Obergrenzen, sodass nicht alle Geräte im vollen Umfang steuerfrei abgesetzt werden können. Besonders bei teuren Maschinen ist der absolute Auszahlungsbetrag gedeckelt, da sonst zu hohe Kosten entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Werkzeuge auch ohne einen Beleg bewertet werden, da die zugehörigen Quittungen in der Regel nicht mehr aufzufinden sind. Besonders die Angestellten eines Handwerksbetrieb profitieren von den gesetzlichen Bestimmungen, da die Mitarbeiter im Rahmen von Sanierungs- oder Konstruktionsarbeiten sehr häufig ihre eigenen Sägen, Bohrer oder Hammer verwenden. Ein Unternehmen muss diesen Vorgang in einem gesonderten Posten buchen, damit es selbst von steuerlichen Vorteilen profitieren kann. Das Werkzeuggeld wird zumeist in der Kategorie sonstige Auswendungen gebucht, die wiederum steuerlich absetzbar sind. Dies kann die absolute Steuerlast einer Firma senken, sodass sie einen höheren Gewinn erwirtschaften kann.

Das Werkzeuggeld – die Verordnungen im Überblick

Die Vorgehensweise bei der steuerlichen Befreiung eines Werkzeuges ist genau vorgeschrieben, sodass es bestimmte Richtlinien gibt. Zum einen darf das Werkzeuggeld nicht die Anschaffungskosten des Fabrikats übersteigen. Außerdem muss die Zahlung den Aufwendungen für eine Reparatur, Wartung sowie die für die allgemeinen Betriebskosten unterschreiten. Dies gewährleistet dem Arbeitgeber und den zuständigen Steuerbehörden einen gesetzeskonformen Umgang, der im Rahmen des Werkzeuggeldes zu beachten ist. Bei solchen Steuervergünstigungen kommt es sehr häufig zu Betrugsfällen, da die Maschine oder der Bohrer viel zu hoch bewertet wurden. Unternehmen sollten demnach genau kalkulieren, wie viel Steuervergünstigungen sie dem Arbeitnehmer gewähren, da sie selber von diesem Vorgang profitieren und sich gegebenenfalls strafbar machen könnten.