Was ist Joint Venture?
Ein Joint Venture (Englisch für „gemeinsame Unternehmung“) bezeichnet ein kurz- oder langfristiges Projekt, das von zwei oder mehr Unternehmen in gemeinsamer Kooperation durchgeführt wird. Jedes teilhabende Unternehmen haftet dabei mit seinem Vermögen für den Erfolg der Unternehmung. Auch die Kontrolle über die Entscheidungen wird, in Abhängigkeit der Investitionshöhe, auf die einzelnen Partner des Joint Ventures aufgeteilt. Dies unterscheidet es von einer Kapitalbeteiligung, bei der eine Partei vor allem das für den Start des Unternehmens notwendige Kapital liefert und höchstens ein Stimmrecht bei Entscheidungen erwirbt. Grundlage der Kooperation ist ein Joint Venture Vertrag, in dem die Entscheidungsgewalt, die Gewinnbeteiligung und die Risikobeteiligung der Partner genau geregelt wird.
Gründe für ein Joint Venture
Unternehmenskooperationen dieser Art sind seit über 100 Jahren verbreitet. Einer der wichtigsten Gründe für sie ist die Kooperation mit einem Unternehmen, das in einem seinen Markt abschottenden Staat beheimatet ist. Viele Märkte in solchen Staaten sind für ausländische Unternehmen nur schwer erschließbar. Dies kann umgangen werden, wenn ein Vertrag mit einer im Land beheimateten Firma eingegangen wird und diese Firma eine kontrollierende Mehrheit oder zumindest eine Sperrminorität besitzt. Vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern sind solche Regulierungen häufig, um den Einfluss finanzstarker ausländischer Unternehmen zu begrenzen. Daneben können auch technologische Aspekte eine Rolle spielen. So können sich zwei Unternehmen für die Verwirklichung eines Projektes zusammentun, wenn ihre gemeinsame Expertise für beide Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil erbringt, gleichzeitig aber eine vollständige Unternehmenszusammenführung unerwünscht ist. Auch eine Aufteilung des Risikos oder der Zugriff auf günstigere Ressourcen und modernste Technologien können ein Argument für eine solche Kooperation sein. Es ist auch innerhalb einer solchen gemeinsamen Unternehmung möglich, dass ein Partner dem anderen den Zugriff auf ein Franchise überlässt. Dies ist in Abgrenzung von einem normalen Franchiseunternehmen zu sehen, da bei diesem nicht von völlig unabhängigen, aber kooperierenden Unternehmen gesprochen werden kann. Eine solche Überlassung wird als Joint Venture Franchise bezeichnet.
Befinden Sie sich gerade in einer Joint Venture? Bei uns finden Sie eine passende Vorlage für eine Absicherungserklärung und einer Geheimhaltungsvereinbarung.