Handwerkskammer

Die juristische Form der Handwerkskammern ist die der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der Handwerkskammer umfassen unter anderem die Abnahme der Gesellenprüfung und der Meisterprüfung. Außerdem vertritt sie die Belange des Handwerks. In der Handwerkskammer sind alle Handwerksbetriebe Mitglied. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft. Den Unternehmen werden viele Leistungen angeboten, wie Beratungsgespräche und EDV Dienstleistung Handwerksrolle. Das Gegenstück zur Handwerkskammer ist die IHK, die Industrie- und Handelskammer.