Handelsregister

Was ist ein Handelsregister?

Beim Handelsregister handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit ihren zugehörigen Unternehmensdaten öffentlich einsehbar sind. Veröffentlicht werden dabei unter anderem der Unternehmensname, die Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmenssitz. Zudem wird auch die Geschäftsführung, die Vertretungsberechtigungsart sowie das Stamm- und Grundkapital des Unternehmens dargestellt. Somit hält das Register wesentliche Informationen über das eingetragene Unternehmen und über dessen wirtschaftliche Verhältnisse bereit. Auf Grundlage dieser Inhalte soll das Register der Öffentlichkeit, Geschäftspartnern oder Kunden die Möglichkeit bieten, sich über jedes eingetragene Unternehmen informieren zu können. Da alle veröffentlichten Informationen aus dem Verzeichnis verbindlich sind, tragen diese im Rahmen des Geschäftsverkehrs, wie beispielsweise bei Vertragsabschlüssen, zudem zu mehr Rechtssicherheit bei. Demnach ist das Handelsregister nicht nur eine Informationsquelle, sondern stärkt darüber hinaus auch die Rechtssicherheit des Geschäftsverkehrs. Zudem bietet ein Handelsregistereintrag dem eingetragenen Unternehmen den Vorteil, dass der Firmenname gegenüber ähnlich lautenden Namen geschützt ist. Geführt wird das Register von den Amtsgerichten durch die jeweils zuständigen Registergerichte.

Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?

Grundsätzlich besteht für alle Kaufleute eine Eintragungspflicht ins Handelsregister. Diese Pflicht besteht bei den meisten Kaufleuten bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung. Betroffen von dieser Eintragungspflicht sind alle eingetragenen Kaufleute (e.K.) sowie alle Kapitalgesellschaften, wozu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaften (UG) und Aktiengesellschaften (AG) zählen. Zudem sind auch Personalgesellschaften, worunter offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) subsumiert werden, von der Eintragungspflicht betroffen. Lediglich Kleingewerbetreibende sind von dieser grundlegenden Pflicht befreit, können sich jedoch auch auf freiwilliger Basis ins Verzeichnis aufnehmen lassen. Wer sich in das Register eintragen lassen will oder gar zu einem Eintrag verpflichtet ist, der sollte einen Notar konsultieren. Denn grundsätzlich erfolgt der Eintrag in Deutschland ausschließlich über einen Notar. Nicht im Verzeichnis geführt werden freie Berufe, wie Selbstständige und Freiberufler. Auch Freiberufler, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenfinden, werden nicht im Verzeichnis aufgenommen.

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