Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine gesetzlich festgeschriebene Berechnung der Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens. Sie ist Teil des Jahresabschlusses und gesetzlich vorgeschrieben, um als Teil der externen Buchhaltung gegenüber Stakeholdern und Behörden die Unternehmensgeschäfte nachzuweisen. Daneben bietet sie ein wertvolles Werkzeug, um die Entwicklung des Unternehmens messbar zu machen. Obwohl die GuV nur für den Jahresabschluss vorgeschrieben ist, erstellen zahlreiche Unternehmen sie monatlich. Dies erlaubt die laufende Überprüfung der geschäftlichen Erfolge und entsprechende unternehmensstrategische Entscheidungen.
Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung
Um eine gute Vergleichbarkeit der GuV sowohl innerhalb des Unternehmens als auch mit anderen Unternehmen zu gewährleisten, werden an sie gewisse formelle Ansprüche gestellt. Sie kann entweder in Kontenform oder in Staffelform verfasst werden. Während bei der Kontenform der Gewinn und Verlust über den Zeitraum der Rechnung in getrennten Konten zusammengefasst und dann aufgerechnet wird, werden in der Staffelform alle Kostenpunkte chronologisch aufgeführt und direkt verrechnet. Beide Formen können gewählt werden, dürfen aber nach der Entscheidung nicht ohne Begründung im Anhang gewechselt werden. Große Unternehmen führen alle Rechnungspositionen nach dem Bruttoprinzip einzeln auf, während mittlere und kleine Unternehmen bestimmte Positionen zusammenfassen dürfen. Dieses Nettoprinzip soll die Unternehmen vor Konkurrenten schützen. Aktionäre haben das Recht, auf die Veröffentlichung der vollständigen GuV zu bestehen. Zuletzt kann die GuV entweder alle während des Geschäftsjahres angefallenen Gewinne und Verluste zusammenfassen oder nur die Kostenpunkte beachten, die verkaufte Produkte oder Dienstleistungen betreffen. Falls vorhanden, muss die GuV auch die Werte einzelner Positionen der letzten drei Geschäftsjahre angeben.
Erstellung beim Jahresabschluss
Zur Erstellung des Jahresabschlusses werden neben der buchhalterischen Berechnung alle Aufwandskonten und Ertragskonten in ein spezielles Gewinn- und Verlustkonto gebucht. Bei korrekter Berechnung müssen die Gesamtbeträge des Kontos und der Rechnung übereinstimmen. Der Abschluss des Kontos geht in die Bilanz als Gewinn oder Verlust ein.
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