Was ist eine Generalvertretung?
Eine Generalvertretung ist eine Tätigkeit eines selbstständigen Kaufmannes, der einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Vertrages vertreibt der Generalvertreter die Produkte des Vertragsunternehmens und erhält dafür eine entsprechende Provision. Andere verbreitete Begriffe sind Vertragshändler und Fachhändler. Besonders verbreitet sind Händler dieser Art im Versicherungswesen, im Investmentwesen und in der Automobilbranche. Falls vertraglich vereinbart, kann ein Generalvertreter auch die Produkte und Dienstleistungen mehrerer Unternehmen anbieten. Ein Generalvertreter vertreibt das Produkt innerhalb einer bestimmten Region, wobei die eigentliche Verkaufstätigkeit durch vom Generalvertreter eingestellte und bezahlte Subagenten durchgeführt wird. Er arbeitet in Selbstständigkeit. Für dieses Berufsbild werden kaufmännische Kenntnisse, Erfahrungen in der vertretenen Branche sowie ein gewisses Geschick im Personalmanagement verlangt. Zu dem Kundenstamm, den Generalvertretungen möglichst fest aufbauen möchten, gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Bei Auflösung des Vertrages ist der Inhaber üblicherweise vertraglich verpflichtet, dem Unternehmen seinen Kundenstamm zu überlassen. Dieses kann den Kundenstamm dann direkt betreuen oder einer anderen Generalvertretung überantworten. Wird das Vertragsverhältnis durch das vertretene Unternehmen beendet, so sind Schadensersatzansprüche nur dann gültig, wenn die Beendigung eine Vertragsverletzung darstellt.
Tätigkeitsfeld
Während auch Generalvertreter gelegentlich bei dem Vertrieb der von ihnen betreuten Produkte mitwirken, ist ihre Haupttätigkeit die Kontrolle der Subagenten, ihre Schulung und Auswahl. Das Einzugsgebiet einer Generalvertretung kann je nach Tätigkeitsfeld Städte und Regionen, aber auch Länder oder sogar ganze Kontinente umfassen. Als Vertreter der Versicherung stellen der Generalvertreter und seine Subagenten ein Bindeglied zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kundenstamm dar. Sie analysieren die persönliche Situation der Kunden, beraten zur Auswahl unterschiedlicher Verträge und schließen diese Verträge eigenverantwortlich ab. Dabei gelten alle mitgeteilten Informationen auch als dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt. Auch die weiterführende Betreuung der Kunden fällt in das Tätigkeitsfeld der Generalvertretung. So ist bei Versicherungsgeneralvertretungen ein wichtiges Aufgabengebiet die Schadensabwicklung im Versicherungsfall.
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