Feststellungserklärung

Feststellungserklärung

Bekommt man vom Finanzamt eine Mitteilung mit der Bitte um eine Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, ist in der Regel die Feststellungserklärung gemeint. Diese Erklärung umfasst 15 Formulare und ist notwendig, um Einkünfte unabhängig der allgemeinen Einkommensteuererklärung zu ermitteln.

 

Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung können verschiedene Personen und -gruppen verpflichtet sein. Es gibt zwei Fälle, die eine Einreichung der Feststellungserklärung mit sich bringen:

– Bei einem Einzelunternehmer, dessen Wohnsitzfinanzamt nicht gleich dem Betriebsfinanzamt ist, wird eine Erklärung fällig. Da in diesem Fall zwei Finanzämter zuständig sind, müssen die Formulare abgegeben werden.

– Personengesellschaften mit Einkommen und Einkünften aus einer Grundstücksvermietung. Ein typisches Beispiel ist hier eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Geschwistern. Jeder Miterbe bekommt durch die Vermietung zusätzliche Einkünfte, die sich dank der Feststellungserklärung individuell und entsprechend der Anteile darstellen lassen. Der festgestellte Gewinn/Verlust fließt in die persönliche Einkommensteuererklärung ein und erhöht oder mindert so die Steuerlast.

 

Unterschied zwischen der gesonderten und einheitlichen Feststellung

Die gesonderte Feststellung muss von Einzelpersonen abgegeben werden, die Einnahmen aus Landwirtschaft, freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb generiert. Allerdings nur, wenn das Finanzamt des Wohnsitzes ein anderes ist als das Finanzamt der Arbeitsstätte. Festgestellt wird das Ergebnis übrigens vom Betriebsstättenfinanzamt. Dieses übermittelt die Angaben im Anschluss an das Wohnsitzfinanzamt, wo es in die persönliche Einkommensteuererklärung einfließt.

Die gesonderte und einheitliche Feststellung ist für alle Steuerpflichtigen, die ein Teil einer Personengesellschaft sind. Die Gesellschafter geben gesondert eine Erklärung zur Besteuerung ab, die dennoch einheitlich erfolgt. Zunächst wird das steuerliche Gesamtergebnis der Gesellschaft ermittelt, erst dann das Ergebnis von jedem einzelnen Gesellschafter. Zuständig für die Berechnung und Prüfung der Angaben ist hier das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Arbeitsstätte befindet.

 

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