Ausbildung

Eine Ausbildung stellt in erster Linie eine Form der Berufsqualifizierung dar. Diese ist auf unterschiedliche Art und Weise möglich, in Abhängigkeit davon, an welcher Institution sie absolviert wird. Solche Institutionen können zum Beispiel Hochschulen oder Universitäten, private oder staatliche Schulen oder, speziell für praktische Anteile, Unternehmen direkt sein. Generell sind in Deutschland also rein schulische, betriebliche, duale oder andere alternative Ausbildungsformen möglich. Je nachdem ob man im Vorfeld einer Ausbildung einen gymnasialen Schulabschluss, einen Real- oder Hauptschulabschluss erworben hat, stehen unterschiedliche Formen der Berufsausbildung offen.

Verschiedene Formen von Ausbildungen

Berufsausbildungen erfolgen in Deutschland häufig im Dualen System, wobei Auszubildende sowohl schulische Anteile als auch praktische Arbeiten absolvieren müssen. Diese erfolgen dann in der Regel zu zwei Dritteln am betrieblichen Ausbildungsplatz und zu einem Drittel an einer Berufs- oder Fachschule oder einem Berufskolleg. Erforderlich sind im Vorfeld hierfür bestimmte Schulabschlüsse, eine schriftliche Bewerbung und das Absolvieren eines Bewerbungsgesprächs oder -verfahrens. Durch das Erlangen einer Hochschulreife auf dem gymnasialen Weg kann ein Studium angestrebt werden, welches eine weitere Form beruflicher Ausbildung darstellt. Hier werden fachspezifische Inhalte gelehrt und vermittelt, die dann im Rahmen von routinemäßigen Prüfungen abgefragt werden. Auch hier lässt sich zwischen einem reinen Hochschulstudium und einem dualen Studium unterscheiden, wobei es bei Letzterem auch einen betrieblichen Anteil gibt. Berufsausbildung und Studium können beide zudem auch im Ausland angestrebt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen von Ausbildungen

Im sogenannten Berufsbildungsgesetz ist geregelt welches Wissen und welche Fähigkeiten und Kenntnisse, besonders bei Berufsausbildungen, im Laufe der Ausbildung erlangt werden sollen. Weitere, spezifischere Zielsetzungen sind darüber hinaus noch genauer im sogenannten Berufsbild definiert. Das Ausbildungsgesetz soll zudem zum Schutz von Auszubildenden, Lehrlingen und Studierenden dienen. Da viele Auszubildende noch minderjährig sind, unterliegen sie noch arbeitsrechtlich noch einem besonderen Schutz, der wiederum im Jugendarbeitsschutzgesetz festgehalten ist.

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