Arbeitszeugnis

Mit jedem Austritt aus einer Firma hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Auskunft über die Qualität und die Art seiner geleisteten Arbeit gibt. Das Zeugnis ist für weitere Bewerbungen von entscheidender Bedeutung. Es kann ein Türöffner sein oder einem guten Arbeitsplatz im Wege stehen. Viele Arbeitgeber verlassen sich auf die Beurteilungen der vorhergehenden Firma, wenn sie über die Einstellung eines Bewerbers entscheiden.

Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ist verpflichtend

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Ist dies nicht der Fall, hat der Zeugnisempfänger Anspruch auf eine Korrektur. Dafür muss er jedoch die Sprache, die sich hinter der vordergründigen Formulierung verbirgt, verstehen. Ein Zeugnis kann Tücken haben, weil der Chef sich nicht mit der Formulierung auskennt. Zwar ist eine gute bis sehr gute Bewertung außerordentlich wichtig, doch es kommt auf unzweideutige Aussagen an. Standardformulierungen in Arbeitszeugnissen enthalten Codes, die manchmal negativer sind, als sie scheinen. Ist man unsicher, welche Qualität das Zeugnis hat, sollte man sich beraten lassen.

Die geheime Sprache der Arbeitszeugnisse

Formulierungen des Arbeitszeugnisses werden von Personalentscheidern nach festen Regeln interpretiert. Manches klingt beim ersten Lesen positiv, ist aber in Wahrheit weniger angenehm. Der Arbeitgeber bedient sich bestimmter Stilmittel. Ferner gibt es eine Art Notensystem in der Zeugnissprache. Wer seine Aufgaben „stets zur vollsten Zufriedenheit“ erfüllte, dessen Leistungen werden mit „sehr gut“ bewertet. Wer „zu unserer Zufriedenheit“ arbeitete, bekommt nur eine Vier. „Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ ist mit mangelhaft gleichzusetzen, und wer „sich bemühte“, dessen Leistung war in jeder Hinsicht unbefriedigend.

Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf

Einige Fakten haben im Arbeitszeugnis nichts verloren: Gründe, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde, Nebentätigkeiten, Betriebsratstätigkeit, Parteizugehörigkeit, Konfession und Gehalt. Das außerdienstliche Verhalten sowie Angaben zum Privatleben sind im Arbeitszeugnis ebenso tabu wie Drogenprobleme, Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Auch auf Krankheiten, Straftaten oder Verdächtigungen darf der Arbeitgeber nicht eingehen. Ein gutes Arbeitszeugnis ist zwar wichtig, sollte jedoch nicht überbewertet werden. Denn hat der Lebenslauf keinen Eindruck hinterlassen, kann das Zeugnis selten zur Meinungsumkehr beitragen. Wenn zwischen vielen guten Zeugnissen ein weniger Gutes auftaucht, ist das in aller Regel nicht tragisch. Den meisten Unternehmen ist es wichtiger, dass die „Chemie“ zwischen beiden Seiten stimmt.

 

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