Definition und Erklärung
Das Arbeitsrecht ist eine Gesetzgebung, die Verantwortlichkeiten und Rechte in der Beschäftigung festlegt, insbesondere die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und die Rechte des Arbeitnehmers. Arbeitsrechtliche Grundlagen können unter neun großen Teilbereichen betrachtet werden. Dazu gehören Beschäftigungsverhältnisse, individuelle Arbeitsverhältnisse, Löhne und Gehälter, Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden, soziale Sicherheit, Gewerkschaften und Arbeitsbeziehungen, die Verwaltung des Arbeitsrechts sowie besondere Bestimmungen für bestimmte Berufsgruppen oder andere Gruppen.
Welche Bereiche des Arbeitsrechts gibt es?
Das Arbeitsrecht betrifft zum einen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, die in Gewerkschaften organisiert sind. Die Organisation von Arbeitnehmern in Gewerkschaften kann von Vorteil sein, da sie den Arbeitnehmern mehr Macht und Spielraum einräumt, für ihre Ziele und Forderungen einzutreten, als wenn Arbeitgeber individuell mit Arbeitnehmern verhandeln. Gewerkschaften können in diesem Zusammenhang zum Beispiel für Lohnerhöhungen, verbesserte Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen eintreten. Staats- und Regierungschefs sind dazu verpflichtet, Gewerkschaftsmitglieder auf faire Art und Weise zu behandeln und dürfen ihre Rechte nicht einschränken. Arbeitsrechtliche Grundlagen beschäftigen sich auch mit Vorschriften für Arbeitsbedingungen sowie mit Lohngesetzen. Arbeitsrechtliche Grundlagen über Löhne und Gehälter umfassen unter anderem Elemente wie Zahlungsformen und -methoden, den Schutz der Löhne vor rechtswidrigen Abzügen und anderen Missbräuchen, Mindestlohnregelungen, die Festlegung von Löhnen, Nebenleistungen und in hoch entwickelten Volkswirtschaften die Einkommenspolitik. Das Konzept der Lohnregulierung als Einschränkung extremer sozialer Übel wurde allmählich durch die Lohnpolitik als gezieltes Instrument des positiven Managements zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität und des Wachstums abgelöst. Das Arbeitsrecht setzt des Weiteren Maßstäbe dafür, wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu verhalten haben. Daher kann das Arbeitsrecht in vielen juristischen Fällen eine wichtige Rolle spielen. Die Herstellung, Änderung und Beendigung einzelner Arbeitsverhältnisse und die daraus resultierenden Verpflichtungen für die beteiligten Parteien bilden einen weiteren Zweig des Arbeitsrechts. Diese arbeitsrechtlichen Grundlagen können auch bestimmte Aspekte des Beförderungs-, Transfer- und Entlassungsverfahrens sowie der Entschädigung umfassen.
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