Abgrenzung Selbständigkeit vs. Scheinselbständigkeit

Die Abgrenzung zwischen einer Selbstständigkeit und einer Scheinselbstständigkeit ist eine knifflige Angelegenheit. So wird schon seit mehreren Jahren immer wieder darüber diskutiert, wo die genaue Grenze zwischen diesen beiden Formen verläuft. Allerdings wurde bislang noch keine gesetzliche Definition zur Abgrenzung gefunden. Es existieren jedoch Kriterien, die zur Unterscheidung der beiden Formen herangezogen werden können.

Unterscheidungskriterien

Ein Unterscheidungskriterium stellt das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit dar. So zeichnet sich eine Selbstständigkeit beispielsweise durch das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber aus. Ist lediglich ein Auftraggeber vorhanden, sodass der Beschäftigte nach dessen Auftragsbeendigung vor dem Nichts steht, ist dies ein Hinweis auf eine Scheinselbstständigkeit. Ein weiteres Abgrenzungsmerkmal stellt die Fremdbestimmtheit dar. Generell können sich Selbstständige ihre Zeit und ihre Arbeit frei einteilen. Ist dies nicht der Fall, sodass Schichtpläne den Alltag bestimmen, ist dies ein weiteres Indiz für eine Scheinselbstständigkeit. Analog gestaltet es sich auch mit der Weisungsgebundenheit, wobei sich Selbstständige ihre Arbeitszeit frei einteilen können, ohne auf zahlreiche Vorgaben eines Arbeitgebers Rücksicht nehmen zu müssen. Außerdem kennzeichnet einen Selbstständigen sein unternehmerisches Auftreten, sodass beispielsweise die Preisgestaltung, das Marketing sowie die Angebotserstellung selbstständig und ohne fremde Vorgaben erfolgen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich meist um ein Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit. Diese Kriterien stellen jedoch nur einzelne Indizien für die Abgrenzung der beiden Formen dar. Ob tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, muss im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

Was sind die Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit?

Für Auftraggeber ist es lohnenswert die Unterscheidungskriterien zu kennen. Denn wird bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung bei freien Mitarbeitern eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann dies teuer werden. In Deutschland wird eine Scheinselbstständigkeit aus arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Sicht mit am schärfsten sanktioniert. So können bei einer anhaltenden Scheinselbstständigkeit eines freien Mitarbeiters strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung oder wegen Vorenthaltung sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt drohen. Außerdem müssen die Beiträge für die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge vom Auftraggeber nachbezahlt werden.

 

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