Abgabenordnung – alles was Du über das Steuergrundgesetz wissen musst!

Die Abgabenordnung (AO) ist ein zentrales Gesetz im deutschen Steuerrecht und wird oft als das „Steuergrundgesetz“ oder das „Mantelgesetz“ bezeichnet. Sie wurde 1976 erlassen und ist seitdem das maßgebliche Gesetz für die Organisation und Durchführung von Steuerverfahren in Deutschland. Die AO besteht aus neun Abschnitten, die sowohl das formelle Recht einer Verfahrensordnung als auch einen allgemeinen Teil des materiellen Steuerrechts abdecken.

 

Die Abgabenordnung ist für Steuerberater, Steuerprüfer, Steueranwälte, Unternehmer und alle, die mit steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland zu tun haben, von großer Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für die Abwicklung von Steuerverfahren und die Sicherstellung der Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörden. Wenn Sie sich im Bereich des deutschen Steuerrechts bewegen, ist ein solides Verständnis der Abgabenordnung unerlässlich.

 

Bereiche, in denen die Abgabenordnung relevant ist:

Steuerfestsetzung und -erhebung: Die AO enthält grundlegende Bestimmungen zur Festsetzung und Erhebung von Steuern. Dies umfasst die Vorschriften zur Steueranmeldung, zur Steuerschuld, zur Steuerveranlagung und zur Steuerfestsetzung. Sie legt die Verfahrensweisen und Fristen fest, die Steuerbehörden bei der Erhebung von Steuern zu befolgen haben.

Prüfungs- und Ermittlungsverfahren: Die AO regelt die Voraussetzungen und Verfahren für Steuerprüfungen und Ermittlungen. Dies betrifft die Befugnisse der Finanzbehörden zur Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten und zur Durchführung von Betriebsprüfungen.

Steuervollstreckung: Die AO enthält Bestimmungen zur Zwangsvollstreckung, die es den Finanzbehörden ermöglichen, offene Steuerschulden einzutreiben. Hierzu gehören Regelungen zur Pfändung von Vermögenswerten und zur Versteigerung von Eigentum.

Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht: Steuerpflichtige und Dritte haben nach der AO eine Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass die Steuerbehörden alle erforderlichen Informationen zur korrekten Steuerfestsetzung erhalten.

Rechtsbehelfe und Rechtsschutz: Die AO legt die Verfahrensweisen und Fristen für Einsprüche, Klagen und andere Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide fest. Sie gewährt Steuerpflichtigen somit den notwendigen Rechtsschutz.

Allgemeine Grundsätze: Die Abgabenordnung enthält auch allgemeine Grundsätze des Steuerrechts, wie etwa das Prinzip der Selbstveranlagung, das Gleichheitsprinzip und das Legalitätsprinzip. Diese Grundsätze sind in der gesamten deutschen Steuergesetzgebung von Bedeutung.

 

AO – das musst Du wissen:

 

1.      Geltungsbereich: Die Abgabenordnung gilt für nahezu alle Steuerarten in Deutschland. Das bedeutet, dass die meisten Verfahrens- und Organisationsregelungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und andere Steuerarten gleichermaßen gelten.

 

2.      Aufbau: Die Abgabenordnung ist in neun Abschnitte unterteilt, die verschiedene Bereiche des Steuerrechts abdecken. Dazu gehören unter anderem die Steuerfestsetzung, die Steuererhebung, die Steuerprüfung und die Vollstreckung von Steuerschulden.

 

3.      Grundlegende Begriffe und Definitionen: Die AO enthält viele grundlegende Begriffe und Definitionen, die für das Verständnis des Steuerrechts von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören Begriffe wie Steueranmeldung, Steuerpflichtiger, Steuerfestsetzung und Steuererhebung.

 

4.      Verfahrensweisen: Die Abgabenordnung legt die Verfahrensweisen und Fristen fest, die von den Finanzbehörden und den Steuerpflichtigen bei der Abwicklung von steuerlichen Angelegenheiten zu befolgen sind. Sie enthält detaillierte Vorschriften zur Einreichung von Steuererklärungen, zur Prüfung von Steuerfällen und zur Durchführung von Betriebsprüfungen.

 

5.      Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht: Die AO legt fest, dass Steuerpflichtige und Dritte eine Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht gegenüber den Finanzbehörden haben. Dies bedeutet, dass sie verpflichtet sind, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Steuerfestsetzung sicherzustellen.

 

6.      Rechtsbehelfe und Rechtsschutz: Die Abgabenordnung gewährt Steuerpflichtigen verschiedene Rechtsbehelfe, darunter Einspruch, Klage und Revision, um sich gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte zu wehren. Diese Rechtsbehelfe ermöglichen es Steuerpflichtigen, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen.

 

7.      Allgemeine Grundsätze des Steuerrechts: Die AO enthält wichtige allgemeine Grundsätze des Steuerrechts, wie das Prinzip der Selbstveranlagung, das Gleichheitsprinzip, das Legalitätsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Diese Grundsätze sind in der gesamten deutschen Steuergesetzgebung von Bedeutung.

 

8.      Änderungen und Aktualisierungen: Die Abgabenordnung wird regelmäßig aktualisiert und angepasst, um neue rechtliche Anforderungen und Entwicklungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Es ist wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um die aktuellen Vorschriften zu kennen.

 

Modernisierung und Weiterentwicklung

Die Abgabenordnung (AO) wurde im Laufe der Zeit mehrmals modernisiert und angepasst, um sie an veränderte rechtliche Anforderungen und Entwicklungen im Steuerrecht anzupassen. Diese Modernisierungen umfassen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen sowie die Einführung neuer Regelungen. Hier sind einige wichtige Modernisierungen der Abgabenordnung:

  • Die AO-Novelle 2009: Eine bedeutende Modernisierung der AO erfolgte im Jahr 2009 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2009. Diese Novelle führte unter anderem Änderungen in den Bereichen der Selbstanzeige, der steuerlichen Festsetzung und der Vollstreckung von Steuerschulden ein.
  • Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Föderalismusreform II) 2008: Im Zuge der Föderalismusreform II wurde die Zuständigkeit für die Abgabenordnung zwischen Bund und Ländern neu geregelt. Dies führte zu Anpassungen in der AO, um die Kompetenzen klarer zu definieren.
  • Das Steuerbürokratieabbaugesetz 2015: Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Bürokratie in der Steuerverwaltung zu reduzieren und die steuerlichen Verfahren zu vereinfachen. Es brachte Änderungen in der Abgabenordnung, um den Verwaltungsaufwand für Steuerpflichtige zu verringern.
  • Die Einführung der GoBD 2015: Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) sind eng mit der Abgabenordnung verbunden. Sie regeln die elektronische Buchführung und Dokumentation und sind in der AO verankert.
  • Die Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020: Das Jahressteuergesetz 2020 brachte einige Anpassungen in der Abgabenordnung mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Steuererklärungen in elektronischer Form und die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Steuerberatern.

 

 

Achtung: Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgabenordnung regelmäßig aktualisiert wird, um die sich ändernde Rechtsprechung, Gesetzgebung und technologische Entwicklung widerzuspiegeln. Daher sollten Steuerexperten, Steuerberater und Steuerpflichtige die aktuelle Version der Abgabenordnung konsultieren, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Rechtsstand berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass es immer wieder Klagen gegen die Abgabenordnung (AO) gibt, bzw. Verfahren, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder anderen deutschen Gerichten verhandelt werden. Diese Klagen können von Steuerpflichtigen, Unternehmen, Steuerberatern oder anderen betroffenen Parteien eingereicht werden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Anwendung der AO in ihrem Fall rechtswidrig oder ungerecht ist.

 

Die Gründe für solche Klagen können vielfältig sein knüpfen aber häufig an folgenden Punkten an:

  • Steuernachforderungen: Steuerpflichtige könnten gegen Steuerbescheide oder Steuernachforderungen vorgehen, die sie für unzulässig oder fehlerhaft halten
  • Steuerstrafverfahren: In Fällen von Steuerhinterziehung oder anderen steuerlichen Vergehen können Beschuldigte die Rechtmäßigkeit von Strafverfahren auf der Grundlage der AO in Frage stellen
  • Verfahrensfehler: Steuerpflichtige oder Steuerberater können Verfahrensfehler oder Verstöße gegen die Abgabenordnung in Verbindung mit Prüfungen, Betriebsprüfungen oder anderen steuerlichen Verfahren anfechten
  • Interpretation von Steuervorschriften: Bei Uneinigkeit über die Interpretation von Steuervorschriften oder der AO können betroffene Parteien Klagen einreichen, um Klarheit zu erhalten

 

 

Wichtige und oft zitierte BFH-Entscheidungen zur AO im Überblick:

 

1.      Zu den Selbstanzeigen gem. § 371 AO: Der BFH hat in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt und wie diese zu gestalten ist.

 

2.      Zur Außenprüfung gem. §§ 193 ff. AO: Der BFH hat zur Reichweite, zum Umfang und zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten bei einer steuerlichen Außenprüfung entschieden.

 

3.      Zur Festsetzungsverjährung gem. §§ 169 ff. AO: Hier hat der BFH insbesondere zur Hemmung, Unterbrechung und zum Neubeginn der Verjährung geurteilt.

 

4.      Zum Kindergeld gem. § 63 AO: Hierzu gibt es diverse Urteile, etwa zur Frage, wann ein Kind als in Ausbildung befindlich gilt.

 

5.      Zum Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 AO: Der BFH hat entschieden, unter welchen Umständen ein Steuerbescheid als vorläufig zu kennzeichnen ist und welche Folgen das hat.

 

6.      Zur Steuerhinterziehung gem. § 370 AO: Hier hat der BFH zu den Voraussetzungen und zur Strafzumessung geurteilt.

 

 

Weiterführende Literatur zur Abgabenordnung

Kommentare:

    • Tipke/Kruse: „Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung“ – Ein Standardkommentar, der in Praxis und Wissenschaft weit verbreitet ist.
    • Klein/Brockmeyer: „Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung“ – Ein weiterer umfangreicher Kommentar, der besonders in der Praxis häufig genutzt wird.
    • Gosch (Hrsg.): „Abgabenordnung“ – Ein Kommentar aus dem C.H. Beck Verlag, der in jüngerer Zeit an Bedeutung gewonnen hat.

Lehrbücher/Handbücher:

    • Grube/Prinz: „Steuerrecht“ – Ein Lehrbuch, das neben dem materiellen Steuerrecht auch das Verfahrensrecht auf Basis der AO abdeckt.
    • Heuermann (Hrsg.): „AO Handbuch“ – Ein Handbuch speziell zum Steuerverfahrensrecht, das viele praxisnahe Beispiele und Erläuterungen enthält.

Spezialliteratur:

    • Hübschmann/Hepp/Spitaler: „AO/FGO“ – Ein Großkommentar, der sowohl die Abgabenordnung als auch die Finanzgerichtsordnung behandelt und tief in die Materie eintaucht.
    • Pahlke/Feldgen: „Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren“ – Ein Werk, das sich speziell mit den strafrechtlichen Aspekten der AO beschäftigt.

Einführungen:

    • Köhler: „Einführung in das Steuerrecht“ – Ein einführendes Werk, das sich auch mit den Grundlagen der AO beschäftigt.