Was ist ein Konkurs?
Es besteht stets die Gefahr, dass sich Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten manövrieren können. Falls eine solche Situation auftritt und ein Unternehmen keine Rechnungen oder Gehälter mehr bezahlen kann, steht es vor einem Konkurs. Es kommt demnach zu einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Wird die Zahlungsunfähigkeit Tatsache, muss ein Verfahren beim verantwortlichen Amtsgericht eingeleitet werden. Im Konkursfall teilen sich alle Gläubiger des Unternehmens das verbleibende Vermögen des Schuldners auf. In diesem Fall spricht man auch von einer Konkursmasse. Die Gläubiger müssen dabei zu gleichen Teilen entschädigt werden. Kommt es zu einer offiziellen Konkursbestätigung eines Unternehmens durch einen Richter, ist das Unternehmen zahlungsunfähig.
Was ist eine Insolvenz?
Insolvenz und Konkurs sind grundsätzlich sehr ähnlich. Auch in diesem Fall geht es um eine Zahlungsunfähigkeit einer Firma. Auch hier können die Saläre der Mitarbeitenden sowie offene Rechnungen nicht mehr bezahlt werden. Hierbei hat der Schuldner die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Danach stellt das Gericht einen Insolvenzverwalter zur Seite. Der Insolvenzverwalter wickelt alle offenen Geschäfte ab. Anschließend beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensphase. Nach einiger Zeit hat der Schuldner Anspruch auf die Restschuldbefreiung. Nicht nur Firmen kann eine Insolvenz betreffen, sondern auch Verbraucher sowie Privatpersonen haben die Möglichkeit auf eine Verbraucherinsolvenz. Es ist praktisch die einzige Option für die meisten überschuldeten Privatpersonen, ein neues Leben ohne Schulden zu beginnen.
Unterschied zwischen Konkurs und Insolvenz
Im Rahmen einer Unternehmenspleite werden sowohl Konkursfälle als auch Insolvenzfälle eingesetzt. Doch wie unterscheiden sie sich voneinander? Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen den beiden Zuständen? Der Insolvenzzustand als Bezeichnung hat eigentlich den Konkurszustand abgelöst. Vereinfacht gesagt, verliert der Schuldner bei einer Insolvenz sein Vermögen. Er bekommt aber nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Im Konkursfall hingegen verliert der Schuldner ebenfalls sein Vermögen, jedoch bleiben die Schulden weiterhin.
Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Das Schutzschirmverfahren wiederum ist ein spezielles Insolvenzverfahren, das es überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmen ermöglicht, unter dem „Schutzschirm“ des Gerichts eine Sanierung in Eigenverwaltung durchzuführen. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen behält, während sie versucht, es zu restrukturieren und zu sanieren.
Hauptmerkmale des Schutzschirmverfahrens:
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Eigenverwaltung: Das Unternehmen bleibt unter der Kontrolle der ursprünglichen Geschäftsführung, unterstützt von einem Sachwalter, der vom Gericht bestellt wird. Dieser Sachwalter überwacht den Sanierungsprozess und stellt sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.
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Schutz vor Gläubigerzugriffen: Während des Schutzschirmverfahrens können Gläubiger nicht auf das Vermögen des Unternehmens zugreifen. Dies gibt dem Unternehmen die notwendige Atempause, um einen Sanierungsplan zu entwickeln und umzusetzen.
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Erstellung eines Insolvenzplans: Das Unternehmen hat die Aufgabe, innerhalb von maximal drei Monaten einen Insolvenzplan zu erstellen, der die Sanierung des Unternehmens ermöglicht.
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Voraussetzungen: Damit ein Unternehmen das Schutzschirmverfahren in Anspruch nehmen kann, darf es lediglich drohend zahlungsunfähig, aber noch nicht tatsächlich zahlungsunfähig sein. Das Unternehmen muss in der Lage sein, die laufenden Kosten des Verfahrens zu decken. Zudem muss eine Aussicht darauf bestehen, dass das Unternehmen durch das Verfahren saniert werden kann.
Einführung des Schutzschirmverfahrens:
Das Schutzschirmverfahren wurde mit der Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt, das am 1. März 2012 in Kraft trat. Das Ziel dieser Reform war es, Unternehmenssanierungen zu erleichtern und die Eigenverwaltung zu fördern.
Wenn Sie sich intensiver mit dem Schutzschirmverfahren und dem deutschen Insolvenzrecht beschäftigen möchten, empfehle ich die folgenden Werke:
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Hess/Meyer/Leithaus: „Insolvenzprozessordnung und EGInsO“. Dieses Kommentarwerk behandelt die InsO im Detail und bietet vertiefende Informationen zum Schutzschirmverfahren.
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Uhlenbruck: „Insolvenzordnung“. Ein weiterer renommierter Kommentar zur InsO, der auch das Schutzschirmverfahren ausführlich behandelt.
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Balz/Mankowski: „Europäische Insolvenzverordnung“. Dieser Kommentar behandelt die Verknüpfung des deutschen mit dem europäischen Insolvenzrecht.
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Thole: „Sanierung durch Insolvenzverfahren“. Dieses Buch geht speziell auf die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzrechts ein und behandelt auch das Schutzschirmverfahren.
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Hahne/Wieneke: „Das Schutzschirmverfahren nach dem ESUG“. Dieses Buch fokussiert sich speziell auf das Schutzschirmverfahren und bietet eine umfassende Darstellung dieses speziellen Verfahrens.
Mit dem Vorteilspaket „Insolvenz-Forderungen“ werden viele wichtige Themen abgedeckt.