Sozialversicherungsprüfung
Bei der Sozialversicherungsprüfung eines Unternehmens geht es darum zu klären, ob der jeweilige Betrieb wirklich alle Sozialbeiträge für seine Arbeitnehmer abgeführt hat. Die Prüfung wird von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt und findet direkt vor Ort bei dem Unternehmen statt. Hintergrund ist der Umstand, dass ein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sozialabgaben zu leisten.
Die Sozialabgaben setzen sich dabei aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zusammen. Finanziert werden aus diesen Beiträgen jeweils die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, also die Sozialversicherung. Im Rahmen der Prüfung wird nun kontrolliert, ob ein Arbeitgeber auch wirklich alle Sozialabgaben korrekt abgeführt hat. Ein Verstoß dagegen kann strafbar sein, stellt aber in jedem Fall eine Benachteiligung der Allgemeinheit dar. Mit der Sozialversicherungsprüfung soll also festgestellt werden, ob ein Arbeitnehmer seiner gesetzlichen Pflicht auch wirklich in vollem Umfang nachkommt. Verstöße dagegen bzw. Tricksereien, mit denen die Beiträge gesenkt werden sollen, kommen häufiger vor als man denkt. Die Sozialversicherungsprüfung soll das verhindern und so für Gerechtigkeit sorgen.
Prüfung der Sozialversicherung
Natürlich stellt sich dabei die Frage, wann und was genau geprüft wird. Zunächst wird der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde, also der Deutschen Rentenversicherung, darüber informiert, dass bei ihm eine Prüfung stattfinden soll. An dem festgelegten Termin in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers müssen dann dem Prüfer bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Zu diesen Dokumenten gehören beispielsweise alle Unterlagen zur Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung – und zwar grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die bei dem Unternehmen beschäftigt sind.
Auf diese Weise kann der Prüfer dann die genaue Höhe der Sozialabgaben ermitteln, die ein Arbeitnehmer jeweils abführen muss. Zudem offenbart sich meist auch anhand dieser Unterlagen sehr schnell, ob eventuell getrickst wurde. Ein beliebter Trick ist beispielsweise, geleistete Überstunden nicht zu berücksichtigen und so die Sozialabgaben zu senken. Verfügbar müssen an dem Termin auch alle Überweisungsströme sein, die Lohnabrechnung betreffen. Dem Prüfer muss bis hin zu den Steuerklassen der Arbeitnehmer also ein detaillierter Einblick gewährt werden.