Was sind offene Rücklagen?
Rücklagen gehören in der Bilanz zu dem Eigenkapital eines Unternehmens oder Gesellschaft. Hiermit besteht die Möglichkeit, diese teilweise für die Erhöhung des Grundkapitals einzusetzen. Dabei sind jedoch einige gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Mindestreserven zu beachten. Ebenso ist auch der Vertrag der jeweiligen Gesellschaft mit zu berücksichtigen. Offene Rücklagen werden von kapitalanlegenden Unternehmen oder Aktiengesellschaften angelegt. In der Bilanzrechnung werden diese dann als Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklagen geführt. Im Gegensatz dazu wird dieser Posten bei Einzelgesellschaften nicht geführt. Dort wird der Gewinn gleich auf das Eigenkapital überführt. Bei Kapitalgesellschaften müssen im Allgemeinen die Gewinne aus Kapitalerhöhungen auf diese Rücklagenform gebucht werden.
Stille Rücklagen hingegen sind im Jahresabschluss in der Buchführung nicht ersichtlich. Diese Form von Reserven entsteht zum Beispiel durch die Überbewertung von Schulden oder der Unterbewertung von Gegenständen aus dem jeweiligen Vermögen. Diese können aber auch durch die Rechnungslegungsvorschriften oder durch die geführte Bilanzpolitik angelegt werden. Hohe stille Reserven können zum Beispiel bei der Anschaffung von Immobilien oder Kunstobjekten entstehen. Auch bei der Abschreibung von Autos kann ein Restwert als stille Reserve noch vorhanden sein. Diese Form von Reserven kann ebenfalls Teil eines Finanzierungssystems sein.
Was sind weitere Arten von Rücklagen?
Rücklagen werden von Unternehmen erwirtschaftet oder zurückgelegt, um damit wirtschaftlich nicht so günstig laufende Zeiten gut zu überstehen. Diese stellen eine Art Eigenkapital dar und werden für bestimmte Zwecke ausgelegt. Es wird nicht als Gewinnvortrag oder Jahresabschluss ausgezeichnet. Reserven entstehen zum Beispiel aus Gewinnen, die einbehalten werden. Dieser Vorgang wird auch als offene Selbstfinanzierung bezeichnet. Weitere Rücklageformen sind die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage.
Offene Reserven sind im Allgemeinen in der Bilanz zu erkennen, wie zum Beispiel bei Kapitalrücklagen oder Gewinnrücklagen. Diese können ebenfalls durch die Zurückhaltung von Gewinnen entstehen. Dann wird dieser Vorgang als Gewinnrücklage bezeichnet. Reserven können selbstverständlich auch wieder aufgelöst werden.