Geschäftsübernahme

Was ist eine Geschäftsübernahme?

Wer sich selbstständig machen will, der muss nicht immer ein Start-up gründen oder als Soloselbstständiger eine Existenzgründung durchführen. Eine attraktive Alternative besteht darin, ein bereits bestehendes Unternehmen zu erwerben und ab diesem Zeitpunkt für sich selbst arbeiten zu lassen. Dies hat zahlreiche Vorteile, birgt allerdings auch Risiken und ist mit einer erheblichen Investition zum Zeitpunkt der Geschäftsübernahme verbunden. Gelegenheiten für eine Übernahme ergeben sich zumeist, wenn ein Unternehmen in wirtschaftlichen Problemen steckt und seine Zukunftsaussichten nicht positiv wirken. In diesem Fall sind die derzeitigen Eigner dazu geneigt, das Geschäft zu verkaufen und so einen möglichst großen Gewinn aus diesem zu schlagen, eventuell um mit diesem Kapital ein neues Unternehmen mit besseren Aussichten zu gründen. Andere Geschäftsübernahmen finden statt, wenn sich der Geschäftseigner zur Ruhe setzen will oder in eine andere Richtung entwickeln möchte.

Ablauf einer Geschäftsübernahme

Vor der Geschäftsübernahme sollte eine genaue Prüfung des Unternehmens stattfinden, um die Zukunftsaussichten mit den geschäftlichen Plänen des Übernehmenden abschätzen zu können. Hilfreich sind hierzu die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre. Gründungsberater können hier helfen. Für die Übernahme können eventuell staatliche Fördergelder beansprucht werden, was ebenfalls geprüft und im positiven Fall beantragt werden muss. Daraufhin wird der Übernahmepreis errechnet. Dieser setzt sich aus der Gesamtheit der dem Unternehmen gehörenden Sachwerte (Substanzwert), den immateriellen Werten des Unternehmens wie Ruf oder Netzwerke (Firmenwert) und dem innerhalb der nächsten Jahre zu erwartenden Gewinn (Ertragswert) zusammen. Weitere wichtige finanzielle Aspekte sind die Gehälter der Mitarbeiter, eventuell noch ausstehende Verbindlichkeiten und zahlreiche weitere Faktoren. Werden sich beide Parteien handelseinig, so kann die Geschäftsübernahme durchgeführt werden. Dies geschieht durch einen anwaltlich ausgestellten Übernahmevertrag, der Aspekte, wie die Inventarliste, Garantien, Pachtverträge, offene Forderungen, Wettbewerbsverbote oder eine Übersicht über die steuerliche Situation des Unternehmens enthält. Ab dem Inkrafttreten des Vertrages ist der Käufer Eigentümer des Unternehmens und für alle Haftungen des Unternehmens verantwortlich.

Mit Hilfe von dieser Information zur Geschäftsübernahme für Ihre Kunden, stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden über die Geschäftsübernahme in Kenntnis gesetzt wurden.