Bestattungsverfügung – So halten Sie Ihre letzten Wünsche fest

Trauernde in Schwarz stehen an einem Sarg mit Blumenarrangement aus weißen Rosen und Chrysanthemen.
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Eine Bestattungsverfügung stellt sicher, dass Ihre Beerdigung genau nach Ihren Wünschen abläuft. Sie hilft, Streit unter Angehörigen zu vermeiden – und schenkt Sicherheit in einer emotional schwierigen Zeit. Doch was gehört hinein? Welche Form ist gültig? Und worauf kommt es rechtlich an?

Bestattungsverfügung – Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Bestattungsverfügung ist eine formfreie, rechtsgültige Willenserklärung zur Bestattung.
  • Sie entlastet Angehörige, verhindert Streit und sichert persönliche Wünsche ab.
  • Inhalte reichen von Bestattungsart und Ort bis hin zu Musik und Trauerfeier.
  • Die Verfügung sollte nicht im Testament, sondern leicht zugänglich hinterlegt werden.
  • Mit Vorlagen oder Vorsorgeverträgen lässt sich die Umsetzung rechtssicher gestalten.
  • Die Kosten reichen von 0 € (formlos) bis zu 2.000 € bei vertraglicher Vorsorge.

Was ist eine Bestattungsverfügung überhaupt?

Definition und rechtlicher Hintergrund

Die Bestattungsverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, mit der Sie festlegen, wie Ihre Bestattung im Todesfall ablaufen soll. Sie ist nicht Teil des Erbrechts, sondern gehört zur sogenannten postmortalen Selbstbestimmung – also dem Recht, auch über den Tod hinaus bestimmte Wünsche verbindlich zu äußern.

Ein zentraler Unterschied zu verwandten Dokumenten:

  • Im Testament regeln Sie vor allem Erbfragen und Vermögensverteilungen – es wird jedoch häufig erst nach der Beisetzung eröffnet.
  • Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen zu Lebzeiten, nicht auf die Zeit nach dem Tod.
  • Der Bestattungsvorsorgevertrag ergänzt die Bestattungsverfügung und regelt zusätzlich Vertragliches und Finanzielles mit einem Bestattungsunternehmen.

Die rechtliche Grundlage ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch den sogenannten postmortalen Willen schützt. Damit ist die Verfügung rechtlich wirksam – sofern sie eindeutig formuliert und im Ernstfall verfügbar ist.

Ein großer Vorteil: Die Verfügung ist formfrei – sie muss nicht notariell beglaubigt oder in einem bestimmten Format abgefasst sein. Zwar ist auch eine mündliche Äußerung möglich, rechtlich durchsetzbar ist sie aber nur, wenn sie schriftlich dokumentiert und im Ernstfall verfügbar ist.

Warum ist die Bestattungsverfügung so wichtig?

Viele Angehörige stehen nach einem Todesfall vor einem Dilemma: Was hätte sich der Verstorbene gewünscht?
Erdbestattung oder Urne? Trauerfeier oder stille Beisetzung? Auf welchem Friedhof? Musik? Blumen? Grabart?

Oft gibt es keine klare Antwort – und das führt zu emotionalem Druck, organisatorischem Stress und nicht selten zu familiären Konflikten. Gerade wenn unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen, kann eine Bestattungsverfügung helfen, den letzten Willen verbindlich zu machen und Streit zu vermeiden.

Zudem entlastet sie die Hinterbliebenen ganz praktisch:

  • Keine Unsicherheit über Entscheidungen
  • Weniger Rückfragen durch Bestatter oder Behörden
  • Schnellere Organisation der Bestattung
  • Geringerer seelischer und zeitlicher Aufwand

Welche Inhalte gehören in eine Bestattungsverfügung?

Die Bestattungsverfügung kann individuell angepasst werden – von der simplen Festlegung der Bestattungsart bis zur detaillierten Planung der gesamten Trauerzeremonie. Wichtig ist, dass die Wünsche klar, realistisch und umsetzbar formuliert sind.

Pflichtangaben und häufige Wünsche bei der Bestattungsverfügung

Damit eine Bestattungsverfügung im Sinne des Verfassers umgesetzt werden kann, sollten bestimmte Kernangaben nicht fehlen. Dazu zählen:

  • Art der Bestattung:
    Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung. Diese Entscheidung ist grundlegend – und beeinflusst alle weiteren Abläufe.
  • Ort der Bestattung:
    Konkreter Friedhof, Ruheforst, Familiengrab oder Grabstelle – falls gewünscht mit Angaben zur Lage.
  • Form der Grabstätte:
    Wahl- oder Reihengrab, anonyme Bestattung, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab o. Ä.
  • Gestaltung der Trauerfeier:
    Religiös oder weltlich? Still oder öffentlich? Musikstücke, Lesungen, Dauer, Ort der Zeremonie.
  • Persönliche Wünsche zur Atmosphäre:
    Kleidung des Verstorbenen, Blumen, Dekoration, Foto, Art der Einladung, gewünschte oder abgelehnte Redner.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Inhalte und wie rechtlich verbindlich sie sind:

InhaltRechtlicher StatusHinweis
Bestattungsart (z. B. Feuerbestattung)BindendMuss umgesetzt werden, wenn schriftlich fixiert und durchsetzbar
Friedhof / GrabstelleBindend (wenn machbar)Gilt, sofern örtlich & organisatorisch realisierbar
Musikwünsche / RednerWunsch (nicht bindend)Wird oft berücksichtigt, aber nicht einklagbar
Kleidung / Blumen / DekorationWunsch (nicht bindend)Angehörige können abweichen, wenn nicht praktikabel
Teilnehmerliste oder AusschlussWunsch (nicht bindend)Rechtlich nicht durchsetzbar, aber moralisch oft beachtet
Ausschluss bestimmter BestattungsartenBindendz. B. klare Ablehnung der Erdbestattung

Optionale Ergänzungen

Neben den Kernpunkten gibt es zahlreiche Details, die – je nach Lebenssituation – sinnvoll ergänzt werden können:

  • Hinweise auf bestehende Verträge
    Zum Beispiel ein Bestattungsvorsorgevertrag, ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder eine Sterbegeldversicherung. Diese Angaben helfen Angehörigen bei der Organisation und können finanzielle Unsicherheit vermeiden.
  • Wunsch- oder Ausschlusspersonen
    Wer soll (oder darf ausdrücklich nicht) zur Trauerfeier eingeladen werden? Auch wenn rechtlich nicht bindend, sind diese Hinweise für die Organisation sehr wertvoll.
  • Umgang mit dem digitalen Nachlass
    Zugangsdaten, Wünsche zur Löschung sozialer Medien oder digitalen Konten können in einer separaten Übersicht mitvermerkt werden (z. B. Link zur digitalen Nachlassverfügung).
  • Haustier-Versorgung
    Wer übernimmt im Todesfall ein Haustier? Diese Info wird selten bedacht – ist aber bei alleinlebenden Personen mit Tierbegleitung äußerst wichtig.

Tipp: Je konkreter Ihre Wünsche formuliert sind, desto besser können sie umgesetzt werden. Verwenden Sie idealerweise eine geprüfte Vorlage oder unsere digitale Musterversion mit Eingabehilfen.

Bestattungsverfügung erstellen – So gehen Sie vor

Eine Bestattungsverfügung zu verfassen ist kein bürokratischer Kraftakt – im Gegenteil: Mit ein wenig Vorbereitung können Sie Ihre Wünsche in wenigen Schritten rechtssicher und verständlich zu Papier bringen. Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen und die Verfügung zugänglich hinterlegen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Gedanken machen & Checkliste nutzen
    Überlegen Sie sich zunächst in Ruhe, was Ihnen bei Ihrer Bestattung wichtig ist. Erd- oder Feuerbestattung? Grab mit Namen oder anonym? Musik, Blumen, Gäste? Eine strukturierte Checkliste hilft, keinen Punkt zu vergessen. 
  2. Schriftlich festhalten (handschriftlich oder mit Vorlage)
    Ihre Bestattungsverfügung muss nicht notariell beglaubigt sein – eine handgeschriebene Erklärung mit Unterschrift genügt rechtlich vollkommen. Alternativ können Sie auch eine digitale Vorlage ausfüllen und ausdrucken. Achten Sie in jedem Fall auf klare, verständliche Formulierungen.
  3. Mit Datum versehen und unterschreiben
    Datum und Unterschrift machen Ihre Verfügung rechtswirksam. Sie zeigen, dass das Dokument bewusst, freiwillig und in vollem geistigem Zustand verfasst wurde.
  4. Vertrauensperson benennen
    Es empfiehlt sich, eine Vertrauensperson in der Verfügung zu benennen, die im Todesfall Ihre Wünsche umsetzt – etwa ein Familienmitglied oder enger Freund. Diese Person sollte möglichst früh informiert und in die Entscheidung eingebunden werden.
  5. Kopien hinterlegen & auffindbar machen
    Ihre Verfügung ist nur dann wirksam, wenn sie rechtzeitig gefunden wird. Erstellen Sie daher mindestens zwei Kopien:
    • Eine für die Vertrauensperson
    • Eine für Ihre Vorsorgemappe
    • Optional: eine digitale Version beim Hausarzt oder Online-Anbieter hochladen

Wo die Bestattungsverfügung aufbewahren?

Ein häufiger – und folgenschwerer – Fehler ist es, die Bestattungsverfügung im Testament zu hinterlegen. Das Problem: Testamente werden oft erst Wochen nach der Beisetzung eröffnet – zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen.

Besser geeignet sind folgende Orte:

  • Vorsorgemappe oder Dokumentenordner
    Ideal in Kombination mit Patientenverfügung, Vollmachten und Versicherungsnachweisen.
  • Hausarzt oder Notfallkontakt
    Besonders sinnvoll, wenn die Vertrauensperson nicht in unmittelbarer Nähe wohnt.
  • Angehörige oder enge Freunde
    Geben Sie die Verfügung direkt weiter – idealerweise mit kurzer Erläuterung Ihrer Wünsche.
  • Online-Vorsorgeportale
    Es gibt Anbieter, bei denen Sie Ihre Dokumente sicher digital speichern können. Achten Sie dabei auf Datenschutz, Zugriffsrechte und Verfügbarkeit im Ernstfall.

Wichtig: Informieren Sie Ihre Vertrauensperson darüber, wo das Originaldokument liegt. Eine noch so gut durchdachte Verfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall niemand kennt oder findet.

Was kostet eine Bestattungsverfügung?

Die gute Nachricht zuerst: Eine Bestattungsverfügung muss nicht teuer sein. Je nach Art der Umsetzung – formlos oder vertraglich abgesichert – variieren die Kosten. Grundsätzlich gilt: Wer selbst formuliert oder eine Vorlage nutzt, kann die Verfügung kostenfrei erstellen. Wer hingegen zusätzlich rechtliche Sicherheit, Beratung oder finanzielle Absicherung wünscht, sollte mit höheren Kosten rechnen.

Kostenlose Erstellung – formlose Verfügung

Eine einfache Bestattungsverfügung kann ganz ohne Kosten erstellt werden. Ein handschriftlich oder digital verfasstes Dokument mit klaren Wünschen, unterschrieben und datiert, ist rechtswirksam. Zur Unterstützung bieten sich kostenlose Vorlagen aus dem Internet an – etwa von kirchlichen Trägern, Krankenkassen oder Vorsorgeportalen. Auch eine vollständig selbst formulierte Erklärung ist möglich.

Wichtig: Entscheidend ist nicht die Form, sondern dass der Inhalt eindeutig ist und das Dokument im Todesfall auffindbar ist.

Vertragsbasierte Vorsorge – mit Bestattungsunternehmen

Wer es verbindlicher und umfassender möchte, kann eine vertragliche Bestattungsvorsorge abschließen. Diese wird meist mit einem Bestattungsunternehmen oder über eine Treuhandstelle geregelt. Sie bietet zusätzliche Sicherheit, bindet aber auch Kosten.

Typische Leistungen und Optionen:

  • Beratung und Dokumentenerstellung durch einen Vorsorgeanbieter
  • Optional: notarielle Beratung, z. B. bei Erbstreitigkeiten oder größeren Vermögen
    Kombination mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto, um die Finanzierung der Bestattung sicherzustellen
Art der VerfügungKosten
Formlose Verfügung (handschriftlich / Vorlage)0 €
Vertragsbasierte Verfügung (Basisvertrag)ca. 50 – 300 €
Mit Sterbegeldversicherung / Treuhandkontoca. 500 – 2.000 €
Notarielle Beratung (optional)ca. 100 – 600 €
Kosten Bestattungsverfügung

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Häufige Fehler und Gefahren bei der Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung kann wirkungslos bleiben, wenn typische Fehler bei der Erstellung passieren. Gerade im Ernstfall ist es entscheidend, dass das Dokument klar formuliert und rechtzeitig auffindbar ist.

Ein häufiger Irrtum: Die Verfügung wird nur im Testament aufbewahrt. Da Testamente oft erst Wochen nach der Beerdigung geöffnet werden, können darin enthaltene Wünsche zu spät kommen. Die Folge: Die Bestattung findet ohne Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen statt.

Ein weiterer Stolperstein sind nicht finanzierbare Wünsche. Eine aufwändige Zeremonie mit Musikensemble, spezieller Dekoration oder exklusivem Grab ist nur umsetzbar, wenn dafür Vorsorge getroffen wurde. Andernfalls entsteht zusätzlicher Druck für die Angehörigen.

Auch unklare oder widersprüchliche Formulierungen sind problematisch. Aussagen wie „eine einfache Beerdigung“ lassen viel Interpretationsspielraum und können zu Unsicherheit oder Streit führen.

So vermeiden Sie Probleme:

  • Formulieren Sie konkret und realistisch. Nutzen Sie am besten eine geprüfte Vorlage.
  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen. Wenn Ihre Wünsche bekannt sind, können sie im Ernstfall leichter umgesetzt werden.
  • Sichern Sie die Finanzierung ab. Eine Sterbegeldversicherung, ein Treuhandkonto oder ein Vorsorgevertrag schaffen Planungssicherheit.

Tipp: Eine gute Bestattungsverfügung ist nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch praktikabel, zugänglich und liebevoll formuliert. Denken Sie daran: Sie schreiben kein Formular, sondern eine letzte Hilfe für Ihre Familie – klar, hilfreich und persönlich.

Rechtslage & aktuelle Entwicklungen

Damit eine Bestattungsverfügung nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich Bestand hat, ist ihre gesetzliche Grundlage entscheidend. Gleichzeitig verändern sich die Formen der Vorsorge – digitale Lösungen werden zunehmend genutzt und rechtlich anerkannt.

Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Die Bestattungsverfügung ist als postmortale Willenserklärung rechtlich geschützt. Grundlage ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG sowie § 1922 BGB, der regelt, dass mit dem Tod alle Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen – einschließlich der Umsetzung des Bestattungswillens.

Liegt keine Verfügung vor, entscheidet das sogenannte Totenfürsorgerecht, in der Regel in folgender Reihenfolge:

  1. Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister

Ist eine schriftliche Bestattungsverfügung vorhanden, hat sie Vorrang vor familiären Entscheidungen – solange sie klar und umsetzbar formuliert wurde.

Ergänzend greifen die Landesbestattungsgesetze, die je nach Bundesland Details regeln – etwa Beisetzungsfristen, Grabformen oder Zuständigkeiten im Todesfall.

Digitale Vorsorge & aktuelle Entwicklungen

Zunehmend setzen Menschen auf digitale Bestattungsvorsorge, z. B. durch Online-Portale, bei denen die Verfügung sicher gespeichert und Vertrauenspersonen freigegeben werden können.

Digitale Verfügungen sind rechtlich anerkannt, wenn sie:

  • eindeutig und nachvollziehbar erstellt wurden
  • eine Unterschrift oder digitale Signatur enthalten
  • auf datenschutzkonformen Plattformen hinterlegt sind

Neue Gerichtsurteile haben die Gültigkeit solcher digitalen Dokumente bestätigt – vorausgesetzt, Authentizität und Zugriff im Ernstfall sind gewährleistet.

Fazit 

Eine Bestattungsverfügung ist weit mehr als nur ein Dokument – sie ist ein letzter Ausdruck von Selbstbestimmung und Rücksichtnahme. Wer frühzeitig klare Entscheidungen trifft, sorgt dafür, dass die eigene Beerdigung den persönlichen Wünschen entspricht und die Angehörigen in einer belastenden Situation nicht allein gelassen werden.

Ob Erd- oder Feuerbestattung, Musik, Ort oder Gestaltung der Trauerfeier: Eine schriftlich festgehaltene Verfügung gibt den Hinterbliebenen Orientierung und vermeidet unnötige Konflikte. Dank ihrer Formfreiheit lässt sie sich unkompliziert erstellen – handschriftlich, mit Vorlage oder digital. Wichtig ist vor allem, dass sie klar formuliert, zugänglich hinterlegt und im Todesfall auffindbar ist.

Auch rechtlich ist sie abgesichert: Der postmortale Wille wird durch das Grundgesetz geschützt, die Verfügung hat Vorrang vor familiären Entscheidungen – solange sie eindeutig ist. Digitale Lösungen ergänzen heute die klassischen Wege und erleichtern nicht nur die Aufbewahrung, sondern auch die Umsetzung im Ernstfall.

Wer zusätzlich für finanzielle Absicherung sorgt, etwa durch eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag, kann sicher sein: Die eigenen Wünsche sind nicht nur formuliert, sondern auch realisierbar.

Jetzt vorsorgen heißt: den letzten Weg mitgestalten – und den eigenen Lieben Sicherheit schenken.

Unser Vorlagen-Tipp